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MieterZeitung April 2022

Inhaltsverzeichnis

SERVICE

NACHRICHTEN

BLICKPUNKT
Teure Energie

POLITIK
Kommentar: Wucher begrenzen
Mehr Klimaschutz im Gebäudesektor nötig
Aktionsplan gegen Obdachlosigkeit

STATISTIK

AUS DEN VEREINEN

SOCIAL MEDIA

MIETRECHT
Untermiete: Was ist zu beachten?
BGH und Kurzurteile
Wenn es draußen grünt und blüht

WOHNEN
Zusammenleben im Alter

PROZESSSTATISTIK
Kolume: Duschen und sparen
Prozessstatistik des DMB

MITMACHEN
Fragen und Briefe
Rätsel

AUFGESCHNAPPT

Kommentar

Wucher begrenzen

Auch wenn gerade andere Meldungen die Nachrichten bestimmen, sollte das Mietrecht nicht aus dem Blick der Politik geraten. Regelungen, die ungerechtfertigte Mieterhöhungen begrenzen, sind angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage zwingend notwendig, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Der wird dringend gebraucht, auch für die Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind und nicht dauerhaft bei Privatleuten oder in Turnhallen untergebracht werden können.

Menschenwürdiges Wohnen ist eine Frage des Preises. Obwohl wir seit Jahren fordern, dass Mietwucher begrenzt werden muss, reichen die Regelungen nicht, um unfairen Vermieter:innen das Handwerk zu legen. Wichtig wäre es, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches, der Bußgelder bei überhöhten Mieten regelt, zu verschärfen. Initiativen mehrerer Bundesländer liegen seit der vergangenen Legislatur vor, nun hat Bayern die Forderung nach höheren Bußgeldern und einer leichteren Anwendbarkeit des Paragrafen erneut in den Bundesrat eingebracht.

Solche ordnungsrechtlichen Regelungen sind wichtig, da hier der Staat aktiv werden muss. Bei zivilrechtlichen Maßnahmen wie der Mietpreisbremse müssen dagegen Mieter:innen auf Konfrontationskurs mit Vermietenden gehen, wenn sie die Miete als zu hoch erachten. Für beide Instrumente gilt: Sie müssen verschärft, von Schlupflöchern befreit und konsequent angewandt werden, nur so können sie überhöhte Mieten verhindern.

Social Media

Bündnisse für bezahlbares Wohnen

Nicht nur die Mieten, auch die Energiepreise treiben die Kosten für das Wohnen weiter. Während wir gemeinsam mit Aktionsbündnissen wie „Mietenstopp“ oder regional über unseren Landesverband mit „Wir wollen wohnen NRW“ lautstark auf bestehende Probleme aufmerksam machen, werben wir gleichzeitig mit Partnern wie der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe oder dem Paritätischen für politische Ansätze, die den Anstieg der Wohnkosten bremsen können. Mit der Deutschen Umwelthilfe setzen wir uns für eine warmmietenneutrale energetische Sanierung ein, damit Mieter:innen durch steigende Energiekosten nicht zusätzlich belastet werden.

Aktuelle Informationen zu den zahlreichen wohnungspolitischen Aktionen finden Sie wie immer unter:

https://www.facebook.com/DMBMieterbund/ und https://twitter.com/DMBMieterbund

Kurzurteile

Schönheitsreparaturen

Sind die Holztüren der Mieträume bei Übergabe an den Mieter abgeschliffen und geölt und sieht die Schönheitsreparaturklausel eine Verpflichtung zum „Streichen der Innentüren“ vor, so erfüllt der Mieter seine Verpflichtung durch ein Streichen der Türen in weißer Farbe. Ein Ölen der Türen ist – anders als ein weißer Anstrich – nicht allgemein üblich. Das Ölen kann der Vermieter nur verlangen, wenn er es mit dem Mieter explizit vereinbart hat (LG Berlin – 65 S 292/20, WuM 2021, 656).

Mietkaution

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie ist der Veräußerer und ehemalige Vermieter verpflichtet, die vom Mieter geleistete Kaution an den neuen Vermieter auszuzahlen. Der alte darf die Auszahlung nicht gegenüber dem neuen Vermieter verweigern, weil er vom Mieter noch Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen erwartet (LG Köln – 14 O 99/20, WuM 2022, 22).

Sonstige Betriebskosten

In der Betriebskostenabrechnung ist für die Kostenposition „sonstige Kosten“ eine Aufschlüsselung nach Kostenarten erforderlich, wenn die einzelnen Kostenarten (hier: Dachrinnenreinigung, Trinkwasseruntersuchung sowie diverse Wartungskosten) nicht eng zusammenhängen. Ist diese Anforderung nicht erfüllt, so ist die Abrechnung (nur) über diese Kostenposition unwirksam (BGH – VIII ZR 371/19, WuM 2021, 672).

Betriebskosten

Der Vermieter verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er ein Unternehmen mit der Gebäudereinigung beauftragt, obwohl die Mieter die Reinigung seit Jahren ohne Beanstandung selbst durchführen (AG Neubrandenburg – 103 C 432/21, WuM 2022, 71).

Kameraüberwachung

Die Mieterin hat Anspruch auf Entfernung einer Kamera im Treppenhauseingangsbereich, die zumindest auch ihre Wohnungstür erfasst. Auch kann die Mieterin die Löschung der gespeicherten Aufzeichnungen verlangen (AG Köln, Urt. v. 22.9.2021 – 210 C 24/21).

Hotelzimmerstornierung

Muss die Buchung eines Hotelzimmers wegen der Pandemie storniert werden und lehnt der Gast die angebotene Reservierung für einen Ausweichtermin ab, kann dies die hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen (OLG Köln – 1 U 9/21, MDR 2021, 1121).

Mietertipp

Duschen und sparen

Durchschnittlich 127 Liter Wasser verbrauchen deutsche Haushalte pro Person täglich. Am gesamten Energieverbrauch eines Haushalts ist die Bereitung von Warmwasser mit 14 Prozent beteiligt. Besonders im Bad ist das Sparpotenzial hoch – sowohl beim Energieverbrauch als auch bei den Kosten.

Eine der effektivsten Maßnahmen, die Mieter:innen zu Hause umsetzen können, um Warmwasser zu sparen, ist die Installation eines Sparduschkopfs. Einmal angebracht, wird bei jedem Duschen gespart. Denn während herkömmliche Duschköpfe zwölf bis 18 Liter pro Minute ausgeben, beträgt die Durchflussmenge eines Sparduschkopfs nur etwa ein Drittel davon. Wassersparend sind Duschbrausen bereits ab einer Durchflussmenge von fünf bis sechs Litern. Der Trick: Bei sparsamen Duschbrausen wird dem Wasser Luft beigemischt, wodurch ein ähnliches Duscherlebnis wie bei einer Dusche mit höherem Verbrauch gewährleistet ist.

Besonders umweltfreundliche Duschbrausen sind mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet und kosten zwischen 30 und 90 Euro. Dank genormter Gewinde und Anschlüsse ist die Installation leicht. So können auch Mieter:innen dazu beitragen, den Energieverbrauch in der eigenen Wohnung langfristig zu senken.

Wie groß das individuelle Sparpotenzial ist, zeigt der Rechner „WasserCheck“ von co2online. Neben den eingesparten Kilowattstunden berechnet dieser sowohl die Kosten als auch die CO2-Emissionen, die vermieden werden können.

Fragen

Satellitenanlage

Yusuf Y., Halle: Da ich über den Kabelanbieter meines Vermieters keine Fernsehsender in meiner kurdischen Heimatsprache empfangen kann, habe ich ohne Bohrungen eine Satellitenschüssel am Balkongeländer angebracht. Mein Vermieter hat die Anlage mündlich genehmigt und zehn Jahre lang nie beanstandet. Nun fordert er mich allerdings auf, die Schüssel wieder zu entfernen. Muss ich die Anlage zurückbauen?

Antwort: Nach der Rechtsprechung ist bei Satellitenschüsseln im Außenbereich zwischen dem Informationsinteresse von Mieter:innen (hier Interesse am Empfang von Fernsehsendern in der kurdischen Heimatsprache) und dem Interesse von Vermieter:innen, dass ihr Eigentum durch die Schüssel nicht optisch beeinträchtigt oder die Bausubstanz beschädigt wird, abzuwägen.
Wenn weder eine Beschädigung der Fassade durch Bohrungen noch nennenswerte optische Beeinträchtigungen durch die Satellitenschüssel zu befürchten sind, können Vermieter:innen wegen des grundrechtlich geschützten Informationsinteresses von Mieter:innen nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Satellitenanlage zu gestatten.
Haben Vermieter:innen die Anlage zunächst (mündlich) genehmigt und sie dann über zehn Jahre beanstandungsfrei geduldet, so dürfen sie deren Entfernung – sofern sich Anbringungsort und Größe der Schüssel nicht verändert haben – nicht ohne sachlichen Grund verlangen.

Gartenpflegekosten

Harald S., Bamberg: Zu unserer Wohnanlage gehören Mietergärten, die nur für die Mieter:innen der Gärten zugänglich sind. In der letzten Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter Kosten für das Beschneiden von Bäumen aus den Gärten auf alle Mieter:innen der Wohnanlage umgelegt. Ist das rechtens?

Antwort: Werden Gartenflächen nur an bestimmte Mieter:innen vermietet und dürfen nur diese den Gartenanteil nutzen, so dürfen Vermietende die Gartenpflegekosten für diese Flächen nicht auf alle Mieter:innen umlegen (BGH VIII ZR 135/03).

Kommunikation

Irmtraut B., Hannover: Mein Mann und ich bewohnen seit Jahrzehnten eine Mietwohnung. Im Mietvertrag steht nur mein Mann. Wenn ich ein Anliegen an den Vermieter richte, antwortet dieser nur meinem Mann. Ist das heute immer noch so, dass Frauen ausgeschlossen werden?

Antwort: Vermieter:innen können und müssen nur mit ihren Vertragspartner:innen kommunizieren. Dies ist hier der Ehemann, da nur er als Mieter im Mietvertrag steht. Wollen Mitbewohner:innen ein eigenes Mitspracherecht im Mietverhältnis erhalten, so müssen sie als zusätzliche Mieter:innen in den Mietvertrag eintreten. Hierfür ist eine Vereinbarung mit den Vermietenden sowie den bisher im Mietvertrag eingetragenen Mieter:innen erforderlich.

Aufgeschnappt

Auf kleinstem Raum

Zürich

Eine Mieterin aus der Schweiz würde sich die Miete ihrer 2,5-Zimmer-Wohnung gerne mit jemandem teilen – und kam auf eine fragwürdige Idee: Da sie auf keins der Zimmer verzichten will, schaltete sie eine Anzeige für ein Zelt auf ihrem (nicht überdachten) Balkon. Für 500 Schweizer Franken (rund 480 Euro) könnten Interessierte neben dem Zelt auch Küche und Bad der Wohnung nutzen sowie sich ab und zu im Wohnzimmer aufhalten, sagte die Mieterin dem Portal „20minuten“. Es hätten sich bereits Interessierte gemeldet.

New York

Comedian und TikToker Ron Ervin hat nach eigenen Angaben das kleinste Apartment New Yorks. Nur neun Quadratmeter ist seine Wohnung im Stadtteil Harlem groß, sie kostet allerdings trotzdem rund 950 Dollar Miete (ca. 850 Euro). Das Apartment misst sechs mal 1,5 Meter, neben dem Bett gibt es darin nur einen Hängeschrank und eine Spüle mit integriertem Kühlschrank und tragbarem Elektroherd. Klo und Dusche sind auf dem Flur, Ervin muss sie sich mit den Nachbar:innen teilen.

Berlin I

Im Berliner Stadtteil Karlshorst wird auf ebay Kleinanzeigen ein 18-Quadratmeter großer Wohncontainer „mit magischem Zauber“ angeboten. Die Warmmiete beträgt 500 Euro, darin enthalten sind laut der Anzeige „eine soziale Gemeinschaft“, „achtsame Kommunikation & Daseinsformen“, „Hedonismus einer individuellen Identität des Minimalismus“ und „freiheitliche Romantik des Lebens im Hier und Jetzt”. Sehr romantisch sehen die Fotos des Wohncontainers mit spärlicher Einrichtung sowie der Siedlung mit Sanitärcontainern aber nicht aus.

Tokio

Ikea ist nicht als Wohnungsunternehmen, sondern für skandinavische Einrichtungsgegenstände bekannt. Allerdings versucht sich der schwedische Möbelriese in Tokio nun auch als Vermieter: Für 99 Yen im Monat (ca. 0,99 Euro) vermietet Ikea ein nur zehn Meter großes, komplett möbliertes Apartment in der für sehr hohe Mieten bekannten japanischen Hauptstadt. Der Raum besteht aus zwei Etagen, über eine Leiter kommt man vom Wohn- in den Schlafbereich.

Wer dort einziehen wollte, musste sich im Dezember einem Bewerbungsverfahren stellen und die Nebenkosten bezahlen. Der Mietvertrag läuft zunächst über ein Jahr.

Berlin II

In Berlin wird Wohnraum immer knapper und so manch einer scheint das ausnutzen zu wollen: Auf der Internetseite wg-gesucht.de fand sich Anfang März eine Anzeige für ein vier Quadratmeter kleines Zimmer in einer Tempelhofer Vierer-WG. Die Bilder des Zimmers sprechen für sich: ein Bett, darüber ein Regal, ein klappbares Abstellbrett an der Wand. Damit ist das Zimmer voll. Kostenpunkt für den – vermutlich früher als Abstellkammer genutzten – Raum: 270 Euro warm – knappe 67,50 Euro je Quadratmeter.