Sie verwenden einen veralteten Browser mit Sicherheitsschwachstellen und können daher diese Webseite nicht nutzen.

Hier erfahren Sie, wie einfach Sie Ihren Browser aktualisieren können.

MieterZeitung Februar 2021

Inhaltsverzeichnis

Blickpunkt:
So viele Beschäftigte wie noch nie arbeiten coronabedingt von der heimischen Wohnung aus. Was ist zu Hause möglich, was muss mit dem Vermieter abgestimmt werden?

Politik:
Kommentar Dr. Melanie Weber-Moritz: „Mieterschutz aus Brüssel“
Wer zahlt den CO2-Preis?
Kabelgebühren

Mietrecht:
Neues vom BGH: Überprüfung der Nebenkostenabrechnung
Kurzurteile: Gerätehütte, Domina, Starkregen, Kündigung, Modernisierung

Rechtsberatung:
Über eine Million Beratungen gab es im vergangenen Jahr bei den Mietervereinen. In den meisten Fällen ist eine außergerichtliche Einigung möglich.

Verbraucher:
Tipps für Mieter: Viel Neues im neuen Jahr
Betriebskosten steigen weiter

Nachrichten:
CDU: Großspenden von Immobilienfirmen
Leute - Leute
Mehr Heizwärmepumpen installiert
Regensburg hat die meisten Singles
EU: Mehr grüner Strom

Rubriken:
Ihr Mieterverein informiert
Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Leser fragen
Aktion: Haustiere
Leserbriefe
Preisrätsel: Mitmachen und gewinnen
Aufgespießt
Impressum

Kommentar

Mieterschutz aus Brüssel

Unser Blick als Deutscher Mieterbund ist naturgemäß hauptsächlich auf die deutsche Mieterpolitik gerichtet. Doch in einer globalisierten Welt haben auch Entscheidungen multinationaler Staatenverbünde wie der EU Einfluss auf das politische Handeln. Da hohe Immobilienpreise und steigende Mieten europaweit ein Problem sind, sollte der Kampf gegen diese Entwicklung nicht nur auf nationaler Ebene geführt werden.

Aktuell gibt es aus Brüssel Erfolge zu vermelden: Das Europaparlament beschloss Ende Januar mit großer Mehrheit wesentliche Ecksteine zum Mieterschutz, zur Bezahlbarkeit von Wohnungen und sogar ein einklagbares Recht auf angemessenes Wohnen. Eine wichtige Entscheidung in der anhaltenden Corona-Krise, in der sich die Situation vieler Mieterinnen und Mieter noch verschlechtert hat.

Auch andere Forderungen aus dem Antrag werden vom DMB unterstützt: So soll die Obdachlosigkeit EU-weit bis 2030 beendet werden, zudem sollen die Staaten besser gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vorgehen. Mietsteigerungen aufgrund von Modernisierungsmaß­nahmen sollen künftig vollständig durch Energieeinsparungen ausgeglichen werden – eine Forderung, deren Umsetzung Umwelt- und Mieterschutz in Einklang bringen würde.

Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, die Forderungen in Gesetze zu gießen und so die Situation der Mieter zu verbessern. Der Deutsche Mieterbund wird – wie seine Partnerverbände aus anderen EU-Staaten – den zuständigen Politikern genau auf die Finger schauen und auf eine Umsetzung der Beschlüsse drängen.

Social Media

Mieten steigen – Mieten stoppen

Am 21. Januar stimmte das Europäische Parlament über den Initiativbericht „Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum” ab. Kim van Sparrentak, Berichterstatterin des Berichts, schaffte es, eine Mehrheit von 352/179/152 Stimmen in den Forderungen nach Mieterschutz, dem Grundrecht auf Wohnen und dem fairen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu vereinen. Insbesondere zu Pandemie-Zeiten muss die Wohnung ein sicherer Ort für Mieter sein, deshalb forderte unsere Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz im Interview des MDR einen neuen Corona-Kündigungsschutz für Mieter. Zur Bezahlbarkeit des Wohnens gehört auch, die Mieter nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten, die sie gar nicht beeinflussen können. Dazu zählt insbesondere die neue CO2-Abgabe.

Diese und andere aktuelle Diskussionen können Sie wie immer auf unseren Social-Media-Seiten verfolgen unter

https://www.facebook.com/DMBMieterbund/ und https://twitter.com/DMBMieterbund

 

 

Urteile in Kürze

Starkregen

Kommt es zu Schäden, die auf die Veränderung der Umweltbedingungen zurückzuführen sind (hier: Wassereinbrüche bei Starkregen), kann der Mieter von seinem Vermieter geeignete Vorkehrungen zur Abwendung solcher Schäden verlangen (AG Mitte – 27 C 21/20, WuM 2020, 782).

Gerätehütte

Ist der Mieter mietvertraglich zur Gartenpflege verpflichtet und gibt es keine andere zumutbare und rechtlich zulässige Lagermöglichkeit für Gartengeräte, besteht ein Anspruch auf Erlaubnis zur Errichtung einer Gerätehütte (AG Vaihingen a. d. Enz – 1 C 315/19, WuM 2020, 780).

Kündigung

Ein Kündigungsgrund liegt nicht vor, wenn der Mieter die Wohnung zwar so zustellt, dass das Betreten einzelner Räume nur eingeschränkt möglich ist, eine Gefährdung der Mietsache, etwa durch Unrat, Ungeziefer, Schimmelbildung oder statische Überlastung, aber nicht gegeben ist (LG Münster – 01 S 53/20, WuM 2020, 783).

Modernisierung

Eine weit verfrüht ausgesprochene Modernisierungsankündigung ist rechtsmissbräuchlich. Der Vermieter kann aus ihr keine Duldungsansprüche gegenüber dem Mieter herleiten (hier: Ankündigung 16 Monate vor Beginn der am Mietobjekt beabsichtigten Maßnahmen) (LG Berlin – 67 S 108/20, WuM 2020, 789).

Domina

Allein das Anbieten von Sexdiensten im Internet rechtfertigt nicht die ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. In jedem Fall ist zuvor eine Abmahnung erforderlich (LG München II – 12 T 4910/20).

Mietertipp

Viel Neues im neuen Jahr

Überlagert von der Berichterstattung zur Corona-Pandemie schreitet der Klimawandel weiter voran. Nach 2018 war 2020 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. 2021 werden nun einige Bemühungen verstärkt, die Klimakrise einzudämmen.

So bekommt das EU-Energieeffizienzlabel 2021 einen neuen Anstrich. Das betrifft vor allem die Einteilung in Klassen. Demnach fallen die Kategorien A+++, A++ und A+ weg. Fortan gibt es nur noch die Klassifizierungen von A bis G. Für diese steigen zudem die Anforderungen. Außerdem enthalten die neuen Labels zusätzlich einen QR-Code. Über diesen können Verbraucher*innen mehr Produktinformationen aus der europäischen Produktdatenbank EPREL abrufen.

Weiterhin wird das bereits seit 2018 bestehende Verbot von Einwegprodukten aus Plastik oder Styropor 2021 auf Produkte wie Plastikgeschirr und Plastikbesteck ausgeweitet. Außerdem wird die Nutzung kleiner Solaranlagen vereinfacht. Dazu zählen auch Kleinstanlagen, die Mieterinnen und Mieter auf ihren Balkonen nutzen können. Und Energieausweise müssen laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun auch eine Angabe zu CO2-Emissionen enthalten.

Die weitreichendste Neuerung beim Klimaschutz ist sicherlich der seit Anfang des Jahres geltende CO2-Preis. Dies ist eine Abgabe auf den Handel mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Damit werden klimafreundliches Verhalten und entsprechende Technologien gefördert. 2021 liegt der CO2-Preis bei 25 Euro pro Tonne CO2. Von Jahr zu Jahr steigt er weiter an. 2026 soll er dann zwischen 55 und 65 Euro liegen. Von steigenden Kosten betroffen sind dadurch unter anderem Heizen und Autofahren.

Weitere Informationen zum CO2-Preis und viele Tipps zu Sparmöglichkeiten finden Sie im Internet unter www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/co2-preis.

Leserfragen

Katzenhaltung

Andreas W., Siegen: Wir bewohnen eine Dreizimmerwohnung mit Balkon. Nach der Wohnungsbesichtigung sprachen wir an, dass wir zwei Katzen halten wollen. Der Vermieter hat uns das erlaubt. Jetzt will er auf einmal, dass wir eine Katze wieder abschaffen. Darf er das einfach so von uns verlangen?

Antwort:  Nein. Hat der Vermieter die Erlaubnis zur Katzenhaltung erteilt, darf er sie nur mit einem plausiblen Grund widerrufen. Ein Grund wäre die Beschädigung der Wohnung durch die Katzen oder die Geruchsbelästigung anderer Mieter. Auch zu viele Katzen können zu einem Verbot führen. Ab wann zu viele Katzen in der Wohnung leben, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Zwei Katzen in einer Dreizimmerwohnung mit Balkon dürften aber in der Regel zulässig sein.

Eigenbedarfskündigung

Kerstin G., Freiberg a. N.: Nach dem Tod unserer hochbetagten Vermieterin im Dezember befürchte ich eine Eigenbedarfskündigung durch die Erben. Ich lebe alleinerziehend mit meiner Tochter, die 2022 ihr Abi machen wird. Genießen wir deswegen einen besonderen Kündigungsschutz?

Antwort: Grundsätzlich nein. Allerdings sollten Sie einer Eigenbedarfskündigung unverzüglich schriftlich widersprechen, sobald sie Ihnen vorliegt. In diesem Widerspruch müssen Sie bestehende Härtegründe plausibel darlegen, wie die Examensphase Ihrer Tochter oder Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Der Widerspruch kann trotz berechtigter Eigenbedarfskündigung zur Verlängerung des Mietverhältnisses führen.

Belüftung

Heidemarie R., Dachau:  Meine Vermieterin kommt jeden Tag in unser Haus, geht in die Waschküche und öffnet stundenlang die Fenster und Türen. Meine Wohnung wird dadurch sehr kalt. Als ich sie darauf ansprach, meinte sie, ich solle die Heizung höher drehen. Muss ich das so akzeptieren?

Antwort: Nein. Der Vermieter darf den Mietern eine Belüftung nicht aufzwingen. Beeinträchtigt das Verhalten Ihren Wohngebrauch, können Sie grundsätzliche die Miete mindern, solange die Beeinträchtigung andauert. Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich am besten von Ihrem örtlichen Mieterverein beraten.

Kleinreparaturklausel

Lutz H., Kassel: In unserem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart. Wir haben unseren Vermieter beauftragt, einen defekten Rollladen reparieren zu lassen. Es stellte sich heraus, dass das Kurbelgetriebe, welches sich im Rollladenkasten befindet, durch Verschleiß defekt war. Jetzt sollen wir die Rechnung begleichen. Zu Recht?

Antwort: Nein. Kleinreparaturklauseln gelten nur für Reparaturen von Sachen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, die der Mieter also täglich berührt. Der Mieter benutzt zwar den Kurbelgriff häufig, hat aber keinen Zugriff auf das innenliegende Getriebe. Das muss der Vermieter auf eigene Kosten reparieren.

Aufgespießt

Graffiti als Preistreiber

Wo ein Graffiti vom geheimnisvollen Künstler Banksy auftaucht, stürzen sich die Medien darauf. Obwohl (oder gerade weil) über Banksy nichts bekannt ist, sind seine provokativen und gesellschaftskritischen Werke begehrt; tauchen sie in Auktionen auf, erzielen sie Höchstpreise.

Die Eigentümerin des Hauses im britischen Bristol, an dem im Dezember ein neues Graffiti auftauchte, befand sich deshalb in der Zwickmühle. Eigentlich wollte sie das Haus gerade verkaufen, durch das Wandbild, das eine niesende Frau darstellt, schoss jedoch der Preis deutlich in die Höhe. Inzwischen soll sie den Verkauf abgeblasen haben. Laut Aussage ihrer Familie sei sie aber sehr von der Aufmerksamkeit genervt, Touristen und Medien belagerten permanent das Haus, das an der steilsten Straße Englands liegt. Durch die Steigung sieht es so aus, als ob die gemalte Frau mit ihrem Niesen eine Mülltonne umwirft und die Nachbarhäuser zum Kippen bringt.

Laut dem „Spiegel“ kosten Häuser an dieser Straße normalerweise umgerechnet rund 300.000 Euro. Durch das Kunstwerk, das inzwischen mit einer Plexiglasscheibe geschützt ist, könnte die Besitzerin nun vermutlich einen siebenstelligen Betrag einnehmen.

Kontaktlos über die Straße

In der Bremer Innenstadt wird eine Ampel erprobt,  die Fußgänger wahrnehmen soll, wenn sie über die Straße wollen. Mit Hilfe von Sensoren und Wärmetechnik soll die Ampel kontaktlos eine Grünphase auslösen, wenn sich Fußgänger nähern,   sag­te Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne). Für das Pilotprojekt, das den Fußgängerverkehr sicherer machen soll, sind 30.000 Euro eingeplant.

Auch in Düsseldorf werden seit November 2020 kontaktlose Ampeltaster getestet. An drei Fußgängerüberwegen wurden die Geräte angebracht, die mit einem Radarsensor funktionieren. Wenn die Tests erfolgreich verlaufen, sollen weitere Ampeln mit den bewegungssensiblen Tastern ausgestattet werden.

Bissiger Besuch im Wohnzimmer

Tiere in der Stadt bringen nicht immer nur Freude: Im Saarland wurde ein Mann verletzt, als ein Wildschwein durch eine angelehnte Terrassentür in sein Wohnzimmer eindrang. Er versuchte noch, es zu verscheuchen, aber das in Panik geratene Tier biss um sich. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht, das Wildschwein flüchtete und wurde nicht mehr gesehen.

Toilette mit Einblick?

Auf der Toilette wünschen sich die meisten Menschen Privatsphäre. Dass in der japanischen Hauptstadt Tokio dennoch öffentliche Toiletten aufgestellt wurden, die durchsichtige Wände haben, soll dem hohen Sicherheitsbedürfnis der Japaner geschuldet sein. Die Initiatoren des Projektes „The Tokyo Toilet“, deren Entwurf 17-mal im Stadtbezirk Shibuya aufgestellt wurde, hatten demnach im Sinn, dass sich in einer durchsichtigen Toilette niemand verstecken kann, etwa um Hereinkommende auszurauben.  Nur wenn die Tür von innen verschlossen wird, färben sich die Wände blickdicht ein, niemand muss sich also um Zuschauer Gedanken machen. Und noch einen Vorteil haben die bunten Würfel: Man kann von außen gut sehen, wann sie geputzt werden müssen.

Giftfässer im Reihenhauskeller

Im Keller ihres gerade bezogenen Reihenhauses hat ein Paar aus Bremen Giftfässer entdeckt. Bereits kurz nach dem Einzug hatten sie mit Kopfschmerzen zu kämpfen, als sie die Fässer bewegen wollten, fühlten sich beide schlecht. Sie wurden ins Krankenhaus gebracht. Laut Angaben der Feuerwehr handelte es sich um den stark ätzenden Stoff Natriumcyanid, der etwa als Entroster verwendet wird. Die Fässer sollen bereits aus dem Jahr 1962 stammen, wie sie in den Keller kamen, ist unklar.