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Wohnungsnot und steigende Mieten: Bundesregierung muss endlich handeln

Klimaschutzmaßnahmen müssen sozialverträglich sein

„Klimaschutz muss auch im Gebäudebereich hohe politische Priorität haben. Dabei gilt es, den tatsächlichen oder vermeintlichen Zielkonflikt zwischen „bezahlbarem Wohnen“ und den Klimaschutzzielen aufzulösen. Eine Gebäudekommission, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung geplant war, wäre die geeignete Plattform, um Maßnahmen zu erarbeiten, die die Interessen des Umweltschutzes, der Investoren und der Mieter und Verbraucher gleichermaßen berücksichtigen“, sagte Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips. „Nachdem das Ziel, den Treibhausgasausstoß bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, eindeutig gescheitert ist, wird es jetzt umso schwerer, die Ziele für 2030 bzw. 2050 mit einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Wir müssen jetzt endlich konkret handeln. Wir stehen für die Mitarbeit in einer Gebäudekommission nach wie vor zur Verfügung und schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor“:

  • Der Einstieg in eine CO2-Bepreisung ist notwendig, um den Einsatz fossiler Energie zurückzudrängen. Voraussetzung ist aber eine sozialverträgliche Ausgestaltung, die nicht zu einer generellen Mehrbelastung für die Verbraucher führt. So können Abgaben, Umlagen und Entgelte für Strom im Gegenzug abgesenkt bzw. die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung über eine Pro-Kopf-Prämie rückerstattet werden. Für den Mietwohnungsbereich ist eine Sonderregelung erforderlich. Hier darf der CO2-Preisaufschlag nicht über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden. Die CO2-Bepreisung hat nur dann die gewünschte Lenkungswirkung, wenn sie auch der über den Einsatz des Energieträgers zu entscheidende Investor zahlen muss.
  • Das Klimaschutzgesetz und im Gebäudebereich das Gebäudeenergiegesetz müssen verabschiedet werden. Notwendig sind beim Gebäudeenergiegesetz eindeutige Festlegungen für den Wohnungsneubau. Ordnungsrechtliche Vorgaben und öffentliche Förderungen sind aufeinander abzustimmen. Auch Maßnahmen unterhalb einer kompletten Vollsanierung müssen gleichberechtigt gefördert werden können. Gebäudeübergreifende Quartierslösungen sind zu stärken. Effiziente Energieversorgungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien sind zu unterstützen.
  • Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung für selbstnutzende Eigentümer ist endlich einzuführen.
  • Im Ergebnis müssen die Kosten energetischer Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand zwischen Mietern, Vermietern und Staat aufgeteilt, das heißt letztlich gedrittelt werden. Dazu ist ein deutlicher Anstieg der öffentlichen Fördermittel notwendig. Trotz der Mietrechtsreform vom 1. Januar 2019 kann der Vermieter heute immer noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen, höchstens 3 Euro bzw. 2 Euro pro Quadratmeter, wenn die bisherige Miete nicht mehr als 7 Euro/qm  betrug. Dies führt letztlich immer noch zu Mieterhöhungen von regelmäßig 25 bis 40 Prozent, die von vielen Haushalten nicht bezahlt werden können. Deshalb ist zunächst die bisherige Modernisierungsumlage von 8 Prozent auf 4 Prozent abzusenken. Damit Vermieter ihre Modernisierungsaktivitäten nicht deutlich zurückfahren, sollen sie einen Ausgleich über entsprechend höhere öffentliche Fördermittel erhalten.

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