Warmwasser
(dmb) Der Vermieter muss die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb halten. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehört es zu den vertraglichen Vermieterpflichten rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 – 50 Grad Celsius zur Verfügung zu stellen.
Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad Celsius sind ein Wohnungsmangel. Der Mieter hat Anspruch auf Abhilfe, so lange das Wasser nicht warm wird, kann er die Miete kürzen.
Gerichte halten es, so der Deutsche Mieterbund, teilweise für zumutbar, dass der Mieter das Wasser kurze Zeit ablaufen lassen muss, bevor warmes Wasser aus der Leitung kommt. Nach einem Urteil des AG Schöneberg (102 C 55/94) muss spätestens nach 10 Sekunden bzw. höchstens nach 5 Liter Wasserverbrauch eine Temperatur von 45 Grad zur Verfügung stehen. Wer beispielsweise 5 Minuten warten muss, bis das Wasser 40 Grad warm wird, kann die Miete um 10 % kürzen. Wird das Wasser nur 36,5 Grad warm, könnte damit allenfalls geputzt werden, diese Temperaturen sind aber zum Baden und Duschen, so das Gericht, ungeeignet.
Konkrete Rechtsberatung bei allen DMB-Mietervereinen.