Parkett und Laminat
mittlere Nutzungsdauer
(dmb) Die mittlere Nutzungsdauer einer Parkettversiegelung beträgt nach einem Urteil des Amtsgerichts Steinfurt (4 C 168/05) zwölfeinhalb Jahre. Die Lebensdauer eines Laminatbodens bezifferte das Gericht nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) auf zehn Jahre.
Die Entscheidung über die Nutzungsdauer von Parkett und Laminatböden war notwendig geworden, weil ein Vermieter nach dem Auszug seiner Mieter Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 4.000 Euro geltend machte. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes sollte der Laminatboden ausgetauscht werden, da die Mieter Feuchtigkeitsschäden und Kleberückstände auf dem Laminat verursacht hätten. Außerdem sollten auch die Parkettböden durch Wassereinwirkung beschädigt worden sein. Deshalb hätte das Parkett abgeschliffen und neu versiegelt werden müssen.
Das Amtsgericht Steinfurt lehnte die Schadensersatzansprüche des Vermieters weitgehend ab. Gestützt auf ein Sachverständigengutachten urteilte das Gericht, die mittlere Nutzungsdauer einer Parkettbodenversiegelung läge bei etwa zwölfeinhalb Jahren. Da der Parkettboden bei Mietende bereits acht Jahre alt gewesen sei, könne der Vermieter allenfalls ein Drittel der entstandenen Kosten als Schadensersatz fordern. Nach dem Urteil des Sachverständigen betrage die Lebensdauer eines Laminatbodens etwa zehn Jahre. Da der beschädigte Laminatboden tatsächlich schon zehn Jahre alt war, sei vorliegend ein wirtschaftlicher Schaden für den Vermieter nicht entstanden.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass der Austausch von Parkett, Laminat- oder Teppichböden nie zu den Schönheitsreparaturen gehört, die im Mietvertrag vereinbart werden können. Auch eine neue Parkettversiegelung gehört in aller Regel nicht zu den typischen Renovierungskosten. Derartige Arbeiten können allenfalls als Schadensersatz gefordert werden, wenn der Mieter Schäden an den Fußböden verursacht hat, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.