Möblierungszuschlag
Bewertung
(dmb) Will der Vermieter die Miete für eine möbliert vermietete Wohnung erhöhen, kann er auf die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel noch einen Möblierungszuschlag vornehmen (LG Berlin 63 S 365/01).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist bei der Bewertung des Möblierungszuschlages auf den Zeitwert der Möbel im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens abzustellen. Dabei geht das Landgericht Berlin von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Möbel von 10 Jahren aus. Als Zuschlag wird dann ein Betrag von linear 2 Prozent des Zeitwertes angesetzt.
Und so wird laut Mieterbund gerechnet:
- Wert der Möbel | 1.200,00 Euro |
- aktueller Zeitwert nach 4 Jahren (bei 10-jähriger Nutzungsdauer) | 720,00 Euro |
- 2-prozentiger Möblierungszuschlag pro Monat | 14,40 Euro |
Für die 33 Quadratmeter große Wohnung des Berliner Mieters bedeutet das eine monatliche Zuzahlung aufgrund der Möblierung in Höhe von rund 44 Cent pro Quadratmeter.