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Recht
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RechtRecht im Überblick
WohngeldWohngeld zahlt der Staat an diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse allein nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung in einem Neubau oder in einem Altbau liegt, ob sie mit öffentlichen Mitteln gefördert oder freifinanziert ist. Wohngeld kommt aber nicht automatisch ins Haus. Voraussetzung ist ein Wohngeldantrag. Beim Ausfüllen helfen Mietervereine oder die örtlichen Wohngeldstellen. Ob und wie viel Wohngeld tatsächlich gezahlt wird, hängt ab von der Familiengröße, dem Familieneinkommen, der Mietbelastung und dem Wohnort. In speziellen Wohngeldtabellen kann dann die Höhe des Zuschusses abgelesen werden.
Familiengröße
Familieneinkommen:
Mietbelastung:
Wohngeld wird von den zuständigen Ämtern in der Regel jeweils für zwölf Monate bewilligt. Weitere Informationen finden Sie im "Mieterlexikon". |
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Mieterlexikon 2011/12 |
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