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MieterZeitung Februar 2012

Urteile in Stichworten

Rauchen

 

Rauchen erlaubt

Rauchen in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Wohnungsnachbar kann deshalb weder die Miete mindern, noch verlangen, dass der Vermieter das Rauchen verbietet (LG Berlin 63 S 470/08).

Balkon

Auch auf dem Balkon darf ein Mieter rauchen. Der ist mitgemietet, und im Freien darf auch geraucht werden (AG Bonn 6 C 510/98; AG Wennigsen 9 C 156/01).

Treppenhaus

Der Vermieter kann das Rauchen im Treppenhaus verbieten (AG Hannover 70 II 419/99).

Baumangel

Gestank nach Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung im Badezimmer wegen eines undichten Versorgungsschachts, fünf Prozent Mietminderung (LG Köln 10 S 221/09).

Konstruktionsmängel

Dringen aufgrund der besonderen baulichen Konstruktion oder der biophysikalischen Bauweise ständig Zigarettenrauch und andere Gerüche aus der Nachbarwohnung in die Mieterwohnung, kann der betroffene Mieter die Miete mindern, um zehn Prozent (LG Berlin 62 S 124/08) bzw. um 20 Prozent (LG Stuttgart 5 S 421/97).

Gaststätte mit Terrasse

Ein Mieter muss hinnehmen, wenn im Erdgeschoss eine Gaststätte mit Terrasse eröffnet und hier geraucht wird, auch wenn der Qualm direkt in seine darüber liegende Wohnung zieht (LG Berlin 65 S 408/04).

Schönheitsreparaturen

Mieter, die in ihrer Wohnung rauchen, müssen keine zusätzlichen Schönheitsreparaturen durchführen (BGH VIII ZR 124/05). Sie müssen auch keinen Schadensersatz leisten, wenn sie exzessiv geraucht haben und laut Mietvertrag nicht zu Renovierungsarbeiten verpflichtet sind (BGH VIII ZR 37/07).

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Ausgabe Februar 2012

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