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Mieterzeitung August 2008

Urteile in Stichworten

 

 

Fristlose Kündigung

 

Hausfriedensbruch

Nutzt der Vermieter einen Zweitschlüssel, um in Abwesenheit des Mieters dessen Wohnung zu betreten, ist das Hausfriedensbruch. Der Mieter kann fristlos kündigen (LG Berlin 64 S 305/98).

 

Heizungsausfall

Fällt die Heizung in den Wintermonaten immer wieder aus und bleiben die Mieträume kalt, kann fristlos gekündigt werden (OLG Dresden 5 U 260/02).

 

Mäuseplage

Eine wahre Mäuseplage in der Mietwohnung, bei der Besucher in der Wohnung tagsüber mehrere Mäuse im Wohnzimmer umhertollen sehen, rechtfertigt die fristlose Kündigung (AG Brandenburg 32 C 520/00).

 

Insektizide

Werden in einer Wohnung Insektizide zur Bekämpfung von Ungeziefer eingesetzt, die nicht zur Nutzung in Wohn- und Schlafräumen geeignet sind, kann fristlos gekündigt werden (AG Trier 6 C 549/00).

 

Bordell

Wird im Erdgeschoss und in den Kellerräumen des Mietshauses ein bordellartiger Betrieb geführt, können die Mieter fristlos kündigen (LG Frankfurt 2/11 S 219/86).

 

Feuchtigkeitsschäden

Führen gravierende bauwerksbedingte Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelpilz in der Wohnung zu Gesundheitsgefährdungen der Mieter, können diese fristlos kündigen (LG Bremen 1 S 181/06).

 

Falsche Abrechnung

Dem Mieter ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, wenn der Vermieter über längere Zeit mehrfach Betriebskosten vorsätzlich falsch abrechnet und die Einsicht in Belege verweigert (LG Berlin 65 S 421/02).

 

Unbewohnbar

Ist infolge Hochwassers die Wohnung völlig durchfeuchtet und kann nicht beheizt werden, ist sie unbewohnbar. Wegen des gesundheitsgefährdenden Zustandes kann der Mieter fristlos kündigen (AG Regensburg 10 C 1734/88).

 

 

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