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Mieterzeitung April 2008Urteile in StichwortenBalkon-Blumen![]()
Blumen erlaubtDie Dekoration des Balkons mit Blumen, auch mit einer Blumenampel, ist grundsätzlich erlaubt (AG Hannover 538 C 9949/00).
RankengitterMieter dürfen ein Rankengitter auf dem Balkon anbringen (AG Schöneberg 6 C 360/85).
BlumenkästenBlumenkästen dürfen auch an der Außenseite des Balkons angebracht werden. Sie müssen ordnungsgemäß befestigt sein, so dass auch bei starkem Wind Passanten und Nachbarn nicht gefährdet sind (LG Hamburg 316 S 79/04).
GießwasserAuslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, darf nicht „unten“ wohnende Nachbarn beeinträchtigen oder die Fassade des Hauses (AG München 271 C 73794/00).
KnöterichKnöterich, im Blumenkasten angepflanzt, muss zurückgeschnitten werden, wenn er stark wuchert und über die Balkonbrüstung wächst. Nachbarn müssen nicht akzeptieren, dass ständig Blüten, Pflanzenbestandteile und Vogelkot auf ihre Terrasse fällt (LG Berlin 67 S 127/02).
HaschischDer Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter 14 Cannabis-Pflanzen in Kübeln auf dem Balkon anpflanzt (LG Ravensburg 4 S 127/01).
WohnungseigentumIn Wohnungseigentumsanlagen kann in der Teilungsordnung festgelegt sein, dass Balkone und Dachterrassen einheitlich zu gestalten sind. Wohnungseigentümer können dann beschließen, dass hier keine Blumenkästen angebracht werden (BayObLG 2 Z BR 20/01).
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