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Mieterzeitung April 2008

Urteile in Stichworten

Balkon-Blumen

 

Blumen erlaubt

Die Dekoration des Balkons mit Blumen, auch mit einer Blumenampel, ist grundsätzlich erlaubt (AG Hannover 538 C 9949/00).

 

Rankengitter

Mieter dürfen ein Rankengitter auf dem Balkon anbringen (AG Schöneberg 6 C 360/85).

 

Blumenkästen

Blumenkästen dürfen auch an der Außenseite des Balkons angebracht werden. Sie müssen ordnungsgemäß befestigt sein, so dass auch bei starkem Wind Passanten und Nachbarn nicht gefährdet sind (LG Hamburg 316 S 79/04).

 

Gießwasser

Auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, darf nicht „unten“ wohnende Nachbarn beeinträchtigen oder die Fassade des Hauses (AG München 271 C 73794/00).

 

Knöterich

Knöterich, im Blumenkasten angepflanzt, muss zurückgeschnitten werden, wenn er stark wuchert und über die Balkonbrüstung wächst. Nachbarn müssen nicht akzeptieren, dass ständig Blüten, Pflanzenbestandteile und Vogelkot auf ihre Terrasse fällt (LG Berlin 67 S 127/02).

 

Haschisch

Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter 14 Cannabis-Pflanzen in Kübeln auf dem Balkon anpflanzt (LG Ravensburg 4 S 127/01).

 

Wohnungseigentum

In Wohnungseigentumsanlagen kann in der Teilungsordnung festgelegt sein, dass Balkone und Dachterrassen einheitlich zu gestalten sind. Wohnungseigentümer können dann beschließen, dass hier keine Blumenkästen angebracht werden (BayObLG 2 Z BR 20/01).

 

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