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MieterZeitung Dezember 2011

Wichtige Urteile in Kürze

 

Farbwahl

Es ist nicht als vertragswidrig zu bewerten, wenn die Mieträume während der Mietzeit mit einem kräftigen Farbanstrich versehen sind. Anders aber stets, wenn sich Räume noch bei Auszug in einem farblichen Zustand befinden, der die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet und eine Neuvermietung praktisch unmöglich macht (LG Essen 10 S 344/10 WuM 2011, 256).

 

Einwendungsfrist

Die Vorlage einer formell nicht ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung setzt die zwölfmonatige Frist für Einwendungen des Mieters nicht in Gang. Dies gilt unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung (BGH VIII ZR 243/10 WuM 2011, 281).

 

Kündigungsausschluss

Ein formularvertraglicher Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn ein Bindungszeitraum von vier Jahren überschritten wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn vereinbart ist, dass die Parteien die ordentliche Kündigung erstmalig nach Ablauf von vier Jahren erklären können, und dementsprechend die Kündigungsfrist noch hinzutritt (BGH VIII ZR 163/10 WuM 2011, 294).

 

Fogging

Schwarzstaubablagerungen an Wänden und Gardinen als Erscheinungsbild des sogenannten Fogging können einen Abhilfeanspruch und eine Minderungsbefugnis des Mieters begründen (LG Düsseldorf 21 S 80/08 WuM 2011, 416).

 

Betriebskostenanpassung

Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich (BGH VIII ZR 271/10 WuM 2011, 424).

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Ausgabe Dezember 2011

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