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MieterZeitung August 2011

Wichtige Urteile in Kürze

 

Rechtsanwaltskosten

In einem einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter keiner anwaltlichen Hilfe, um eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges abzufassen. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt müssen vom säumigen Mieter nicht erstattet werden (BGH VIII ZR 271/09 WuM 2010, 740).

 

Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben (BGH VIII ZR 330/09 WuM 2011, 12).

 

Eigenbedarf

Personenhandelsgesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft können ein Wohnraummietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters kündigen (BGH VIII ZR 210/10 WuM 2011, 113).

 

Periodischer Mangel

Wirkt sich ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes gemindert (hier: Überhitzung von Gewerberäumen im Sommer) (BGH XII ZR 132/09 WuM 2011, 189).

 

Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrags haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen (AG München 461 C 32968/09 WuM 2011, 212).

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Ausgabe August 2011

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