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MieterZeitung Juni 2011Wichtige Urteile in Kürze![]()
ZahlungsverzugZur formellen Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist es erforderlich und ausreichend, dass die Kündigungsbegründung erkennen lässt, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass dieser Rückstand als gesetzlicher Grund für die Kündigung herangezogen wird (BGH VIII ZR 96/09 WuM 2010, 484).
BelegeinsichtDas Recht des Mieters auf Einsichtnahme in die Betriebskosten-Abrechnungsbelege umfasst auch das Abfotografieren oder Einscannen von Belegen im Termin zur Belegeinsicht, soweit die Gefahr einer Beschädigung der Belege nicht besteht (AG München 412 C 34593/08 WuM 2010, 567).
AusblickEine Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung und ein Recht zur Mietminderung können gegeben sein, wenn nach Errichtung eines Flechtzauns auf dem Wohngrundstück der freie Blick auf die umliegende Landschaft genommen ist (AG Dülmen 3 C 63/09 WuM 2010, 737).
AbrechnungsfehlerWeist die Betriebskostenabrechnung (formelle) Fehler in einzelnen Kostenpositionen auf, berührt dies die Abrechnung im Übrigen nicht, wenn die jeweiligen Kosten unschwer herausgerechnet werden können (BGH VIII ZR 46/10 WuM 2010, 741).
ZigarettenrauchErhebliche Belästigungen durch Zigarettenrauch aus einer anderen Wohnung, die auf eine unzureichende Abdichtung von Versorgungsschächten zurückzuführen sind, stellen einen Mietmangel dar, der zur Mietminderung berechtigt (AG Kerpen 110 C 212/09 WuM 2010, 764). |
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