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MieterZeitung April 2011Wichtige Urteile in Kürze![]()
Betriebskosten bei LeerstandDer Vermieter trägt das Leerstandsrisiko und muss die auf die Leerstände entfallenden Betriebskosten in voller Höhe selbst zahlen (hier: Versicherungskosten) (AG Köln 210 C 165/07 WuM 2010, 451).
SchallschutzOhne vertragliche Regelung besteht kein Anspruch des Mieters auf einen Schallschutz, der über die Schallschutzwerte hinausgeht, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten (BGH VIII ZR 85/09 WuM 2010, 482).
RechtsanwaltskostenDer Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter fordern, wenn er einen Rechtsanwalt einschaltet, um ein beharrliches Renovierungsverlangen des Vermieters abzuwehren, das einer vertraglichen Grundlage entbehrt (LG Berlin 67 S 460/09 WuM 2010, 561).
Wohnung mit BadEine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache wie Bad oder Sammelheizung bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen einer Mieterhöhung grundsätzlich unberücksichtigt (BGH VIII ZR 315/09 WuM 2010, 569).
WasserkostenDie Kosten der Wasserversorgung dürfen im Regelfall vollständig nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten-Bestandteile wie Grundgebühren oder Zählermiete betroffen sind (BGH VIII ZR 183/09 WuM 2010, 685). |
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