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MieterZeitung Dezember 2010

Wichtige Urteile in Kürze

 

Zentralschlüssel

Gibt der Mieter bei Vertragsende einen Wohnungszentralschlüssel nicht an den Vermieter zurück, und verlangt der Vermieter Kosten für eine neue Schließanlage als Schadensersatz, setzt dies unter anderem voraus, dass die Schließanlage wegen Missbrauchsgefahr tatsächlich ausgetauscht wurde. Eine abstrakte Schadensberechnung auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags kommt nicht in Betracht (AG Ludwigsburg 8 C 3212/09 WuM 2010, 355).

 

Dichtigkeitsprüfung

Eine Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen in den Wohnungen, die in einem Zeitabstand von zwei Jahren vorgenommen wird, verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, und die Betriebskostenabrechnung ist hinsichtlich der diesbezüglich eingestellten Kosten zu bereinigen. Fachverbandlich empfohlen wird ein Überprüfungsturnus von zwölf Jahren (AG Köln 223 C 260/07 WuM 2010, 384).

 

Kleinreparaturen

Eine Kleinreparaturklausel, die die Kostentragung für die Beseitigung von Bagatellschäden auf den Mieter verlagert, erfasst nur solchen Reparaturbedarf, auf dessen Entstehen der Mieter Einfluss hat. Hierzu zählt nicht die Verkalkung eines Wasserhahns (AG Gießen 40-M C 125/08 WuM 2010, 415).

 

Aufnahme des Lebensgefährten

Der Mieter kann vom Vermieter grundsätzlich die Erlaubnis zur Aufnahme seines Lebensgefährten in die Wohnung verlangen. Der Wunsch des Vermieters, das Haus zu verkaufen, steht dem nicht entgegen (AG Ludwigsburg 10 C 3187/07 WuM 2010, 420).

 

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Ausgabe Dezember2010

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