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MieterZeitung Juni 2010

Wichtige Urteile in Kürze

Modernisierungsduldung

Im Vorfeld einer Vermietermodernisierung ist der Mieter verpflichtet, zu einem Schreiben des Vermieters innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellung zu nehmen (KG 8 U 77/09 WuM 2009, 669).

 

Balkonanbau

Der Anbau eines weiteren Balkons vor dem Wohnzimmer, der größer ist als ein schon vorhandener Küchenbalkon, stellt eine Wohnwertverbesserung und damit eine Modernisierung dar. Allerdings kann die modernisierungsbedingte Mieterhöhung eine nicht zu rechtfertigende Härte für den Mieter sein (AG Hamburg 40b C 42/09 WuM 2010, 32).

 

Verkauf

Eine Verwertungskündigung wegen beabsichtigten Verkaufs kann nicht mit dem Erfahrungssatz begründet werden, dass unbewohnte Wohnungen besser als vermietete Wohnungen zu verkaufen sind. Erforderlich ist unter anderem die nähere Darlegung eines erheblichen Preisunterschieds zwischen vermietetem und unvermietetem Gebäude (AG Aachen 110 C 202/09, LG Aachen 5 T 180/09 WuM 2010, 37).

 

Außenanstrich und Parkettversiegelung

Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abschleifen und Neuversiegeln des Parkettbodens zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen (BGH VIII ZR 48/09 WuM 2010, 85).

 

Stromkosten

Die Umlage von Stromkosten für die Entlüftungsanlage bedarf einer ausdrücklichen mietvertraglichen Vereinbarung. Die Stromkosten der Entlüftungsanlage unterfallen nicht der Position „Beleuchtungskosten“, da diese nur die Stromkosten für Beleuchtung umfasst (AG Frankfurt am Main 33 C 3805/09-51 WuM 2010, 92).

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Ausgabe Juni 2010

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