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MieterZeitung Juni 2009Wichtige Urteile in Kürze![]() Eheleute als VermieterEin Vermieter, der den Mietvertrag auch im Namen seiner Ehefrau abgeschlossen hat, muss eine Kündigung gleichfalls auch im Namen der Ehefrau aussprechen, weil ein Mietverhältnis nur von allen Vermietern gemeinsam gekündigt werden kann und sich dies aus dem Kündigungsschreiben auch ergeben muss (LG Gießen 1 S 130/07 WuM 2008, 591).
EigenbedarfEine Kündigung wegen Eigenbedarfs erfordert einen konkreten, ernsthaften und auf eine gewisse Dauer gerichteten Nutzungswillen, der unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände im Lichte der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Grundsätze des sozialen Mietrechts zu prüfen ist (AG Fürstenfeldbruck 2 C 2190/06 WuM 2008, 600).
VideoüberwachungEine Videoüberwachung im Fahrstuhl des Miethauses bewirkt ohne Einwilligung des Mieters eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung (KG 8 U 83/08 WuM 2008, 663).
Vorhersehbarer EigenbedarfEine Eigenbedarfskündigung ist bei längerfristig angelegtem Mietverhältnis unwirksam, wenn die Wohnbedarfssituation bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überblicken war und dementsprechend bereits bei Vertragsschluss für den Bedarfsfall hätte Vorsorge getroffen werden können (AG Bremen 4 C 513/07 WuM 2008, 730).
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