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Mieterzeitung April 2009Urteile in Kürze![]() RauchmelderDie Installation eines Rauchmelders gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung (AG Hannover 537 C 17077/05 WuM 2008, 399).
Absehbare MängelInstandsetzungspflichten treffen den Vermieter auch dann, wenn die langfristige Entstehung von Wohnungsmängeln bei Vertragsabschluss vor 30 Jahren für den Mieter absehbar war [hier: Verfall der Holzfenster] (AG Köln 219 C 70/07 WuM 2008, 551).
BetriebskostenDer Ansatz deutlich höherer als der ortsüblichen und angemessenen Betriebskosten widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Einen Anhaltspunkt bieten die Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (AG Köln 203 C 74/08 WuM 2008, 556).
KinderlärmDer üblicherweise von Kindern erzeugte Spiellärm rechtfertigt auch dann keine Kündigung des Vermieters, wenn die Kinder nicht nur auf dem kleinen Spielplatz der Wohnanlage, sondern trotz Verbotsschilds auch auf dem unmittelbar angrenzenden Garagenhof spielen (LG Wuppertal 16 S 25/08 WuM 2008, 563).
GemeinschaftsflächenDie Nutzung von Gemeinschaftsflächen darf andere Mieter vom Gebrauch nicht ausschließen (AG Münster 38 C 1858/08 WuM 2008, 664). |
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