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Mieterzeitung April 2008Urteile in Kürze![]()
Nach ModernisierungFallen für den Mieter infolge von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen des Vermieters Reinigungsarbeiten an, sind diese vom Vermieter zu bezahlen (AG Hamburg 40 C 230/06 WuM 2007, 445).
KorrekturDie zwölfmonatige Abrechnungsfrist für die Betriebskostenabrechnung schließt jegliche für den Mieter nachteilige inhaltliche Korrektur einer fristgerechten Abrechnung nach Fristablauf aus (LG Dortmund 11 S 26/06 WuM 2007, 447).
Fristlose KündigungEine fristlose Kündigung des Mieters wegen erheblicher Vertragspflichtverletzung (hier: Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Vermieter) ist grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer Abhilfefrist zulässig, wobei neben der Fristsetzung eine Kündigungsandrohung nicht erforderlich ist (BGH VIII ZR 281/06 WuM 2007, 570).
KabelanschlussZu den duldungspflichtigen Verbesserungsmaßnahmen gehört in der Regel auch der Anschluss einer Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz – anstelle der früheren Gemeinschaftsantenne -, unabhängig davon, ob der Mieter den Kabelanschluss nutzt (BGH VIII ZR 202/06 WuM 2007, 571).
UmlageausfallwagnisIn Mietverträgen über freifinanzierte Wohnungen ist die Auferlegung eines Umlageausfallwagnisses als Sicherheit für eventuell ausbleibende Betriebskostenzahlungen unwirksam (LG Trier 11 O 258/07 WuM 2007, 626).
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