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Wichtige Urteile in Kürze

August 2007

Fristlose Kündigung

Die Angabe des zur Kündigung führenden wichtigen Grundes im Kündigungsschreiben einer fristlosen Kündigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung. Das gilt auch, wenn der Kündigungsgrund dem Mieter bereits bekannt ist und es sich um eine Vielzahl einzelner Vertragsverletzungen handelt (LG Stuttgart 19 T 33/06 WuM 2006, 523).

Anbietpflicht

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er dem Mieter als Ersatz eine freistehende oder freiwerdende Wohnung im Anwesen anbieten, und zwar auch dann, wenn diese Wohnung dem Vermieter als nicht vergleichbar mit der gekündigten Wohnung erscheint (AG Mainz 87 C 288/05 WuM 2007, 74).

Eigenbedarf

Der Neffe des Vermieters gehört nicht zu den Familienangehörigen, zu deren Gunsten der Vermieter Eigenbedarf geltend machen kann, es sei denn, es besteht ein besonders enges persönliches Verhältnis zu dieser Person (AG Leonberg 8 C 1269/02 WuM 2007, 91).

Fahrradkeller

Der Entzug des zur Mitbenutzung zugesicherten Fahrradkellers rechtfertigt eine Mietminderung (AG Menden (Sauerland) 4 C 407/06 WuM 2007, 190).

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MieterZeitung 08/2007

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