Zeitungen

MieterZeitung Februar 2010

Starke Stücke

 

Anwalt in Urlaub

Frankfurt/Main – Die kurzfristige Urlaubsreise seines Anwalts kam einen Mieter jetzt teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 2 U 155/08) wies die Berufungsklage eines Mieters gegen eine Entscheidung des Landgerichts Gießen zurück. Das hatte der Räumungsklage des Vermieters in einem sogenannten Versäumnisurteil stattgegeben, da der Anwalt vor Gericht nicht erschienen war. Wegen einer Urlaubsreise hatte er kurzfristig um die Verlegung des Prozesstermins gebeten. Am Prozesstag feiere er Geburtstag. Das Oberlandesgericht urteilte jetzt, dass die Verlegung eines Gerichtstermins nur dann möglich sei, wenn ein erheblicher Grund dafür vorliege. Eine kurzfristige Urlaubsplanung, die ein Anwalt vornehme, obwohl ihm der gerichtliche Termin bekannt sei, erfülle diese Voraussetzung nicht.

 

 

Finanzkrise – das war gestern

Die Immobilienblase, das war Amerika. In Fernost ticken die Uhren anders. Während weltweit die Immobilienpreise in den Keller purzeln, stiegen sie in Hongkong im letzten Jahr um 40 Prozent. Dort wurde im November die teuerste Wohnung der Welt verkauft. Für ein 570 Quadratmeter großes Appartement zahlte der neue Besitzer stolze 66.400 Euro je Quadratmeter.

Im letzten Jahr flossen nach offiziellen Angaben rund 70 Milliarden Dollar Anlagekapital in die chinesische Metropole. Davon profitierte neben der Aktienbörse auch und vor allem der Immobilienmarkt. Diese üppige Liquidität, geringe Hypothekenzinsen und die Erwartung auf weiter steigende Preise sind Gründe des enormen Preisanstiegs. Die verantwortlichen Politiker haben Angst vor einer heimischen Immobilienblase. Sie verfügten deshalb kürzlich, dass beim Kauf von Luxuswohnungen zukünftig 40 statt bisher 30 Prozent Eigenkapital vorhanden sein muss.

 

 

Kein Hund

Berlin – „Wenn er einen braucht, muss er ausziehen“, erklärte jüngst ein Vermieter lapidar der Berliner Zeitung. Dabei ist sein Mieter dringend auf einen Hund angewiesen. Der Mieter ist Diabetiker. Weil er in der Woche mehrfach so stark unterzuckert, dass er bewusstlos wird, bescheinigten seine Ärzte ihm, dass er dringend einen Diabetiker-Warnhund braucht. Ein solcher Hund erschnuppert die Unterzuckerung und warnt sein Herrchen oder Frauchen rechtzeitig vor der Gefahr. 15.000 Euro kostet ein ausgebildeter Diabetiker-Hund. Seit über einem Jahr streitet der Diabetiker nun schon mit seinem Vermieter. Der bleibt hart.

 

 

Rüde

Heidelberg – Da mag offensichtlich jemand weder seinen Beruf noch die Kunden seines Arbeitgebers. Barsch und rüde fordert der Hausmeister die Mieter eines von ihm betreuten Wohnhauses auf, die Fenster im Winter nicht zu öffnen. Wörtlich heißt es auf dem Aushang: „Und nochmals für die, die es einfach nicht kapieren wollen: Die Fenster bleiben über die Wintermonate geschlossen!!!“ Wer unbedingt lüften wolle, dem teilt er mit, dass fünf Minuten vollkommen ausreichen. Und dann der ultimative Tipp: „Sollte es in diesem Hause unangenehm riechen – es steht Ihnen frei: Ziehen Sie einfach aus!“

 

 

Obdachloser Prinz William

London – Prinz William hat kurz vor Weihnachten eine Nacht im Schlafsack auf der Straße verbracht. Mit der Aktion machte er auf die Probleme von Obdachlosen in Großbritannien aufmerksam. Bei Minusgraden hat der Prinz aber nicht viel Schlaf bekommen und hin und wieder nur gedöst, heißt es in einer Pressemitteilung. Um 6.00 Uhr morgens war die Nacht zu Ende. Davor konnte sich auch sein ihn begleitender Privatsekretär nicht drücken. Der Prinz bummelte anschließend mit seinen Mitschläfern, dem Vorsitzenden der Obdachlosenorganisation Centrepoint, Seyi Obakin, und dem Privatsekretär, durch das Londoner West End. Danach besuchte Prinz William noch eine Obdachlosenunterkunft.

Prinz William ist Schirmherr der Obdachlosenorganisation und hofft, mit dieser Aktion den Menschen helfen zu können. Er gab aber auch zu, nach dieser Nacht habe er „nicht einmal eine kleine Ahnung, wie es ist, jede Nacht auf der Straße zu schlafen“.

 

 

Mit Ratten rechnen

Berlin – Ein Mieter, dessen im Keller abgestellte Utensilien, so unter anderem ein Fernseher, ein DVB-T-Empfänger oder ein DVD-Player, von Ratten zerstört wurden, kann beim Vermieter keinen Schadensersatz geltend machen. Das Amtsgericht Charlottenburg (Az: 205 C 103/08) wies die Klage des Mieters mit der Begründung zurück, dass ein Schadensersatz seitens des Vermieters infolge eines überwiegenden Mitverschuldens des Mieters ausgeschlossen sei. Derartige Gegenstände hätte der Mieter nicht im Keller lagern dürfen, da in Berlin der Befall eines Kellers mit Ratten zu den gewöhnlichen Begebenheiten zähle.

 

 

Falscher Anwalt

Düsseldorf – Mitte Dezember erhielten zahlreiche Mieter in Düsseldorf ein Schreiben, in dem sie aufgefordert wurden, ihre Mietzahlungen ab sofort statt an den jeweiligen Vermieter auf ein Konto der Deutschen Bank zu überweisen. Der Absender des Briefes erklärte, er sei vom Amtsgericht Düsseldorf zur Zwangsverwaltung der Immobilien eingesetzt worden. Der Schreiber gab sich als Kölner Rechtsanwalt und Notar aus. Der Aufforderung legte er eine gefälschte Bescheinigung des Amtsgerichts Düsseldorf bei.

Auf Nachfragen informierten die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWD) oder die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft ihre Mieter, dass es sich hierbei um eine besonders perfide Betrugsform handele. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft ließ das Konto bei der Deutschen Bank sperren. Gegen den dreisten Betrüger wird ermittelt.

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