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MieterZeitung Juni 2009Starke Stücke
Ziemlich EigenwilligDorfen/Darmstadt – Kuriose und eigenwillige Mietvertragsklauseln finden die Mietrechtsexperten des Deutschen Mieterbundes immer wieder. „Die spinnen, die Vermieter“, würden Asterix und Obelix deshalb sagen.
In einem Mietvertrag für ein Reihenhaus heißt es unter anderem: • Untervermietung ist nicht gestattet. • Kinder sind gestattet. • Der Mieter hält sich an die gültige Hausordnung. • Die Wohnung/Das Haus ist pro Tag mindestens zweimal bei ganz geöffneten Türen sowie Fenstern zu lüften (Durchzugseffekt: Dauer jeweils zehn Minuten Minimum). • Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung/das Haus zweimal pro Jahr nach einwöchiger Voranmeldung zu sehen. • Anbohren von Kacheln ist nicht gestattet. • Tapezieren ist nicht gestattet.
Bei der Anmietung eines möblierten Zimmers für 200 Euro monatlich verpflichtete sich die Mieterin in Darmstadt zu Folgendem: • Gästen der Mieterin ist die Badbenutzung nicht gestattet ... • Wäsche waschen etc. ist nicht gestattet ... • Während der Heizperiode dürfen die Fenster nur zum kurzen Lüften geöffnet werden ... • Alle Bedingungen dieses Vertrages sind nicht einklagbar. Bei eventuellen Unstimmigkeiten entscheiden die Hauseigentümer ...
Laut wie ein LastwagenBonn – Weil der Nachbar Nacht für Nacht laut schnarcht, hat ein Bonner Ehepaar seinen Mietvertrag fristlos gekündigt und fordert zusätzlich 8 500 Euro Schadenersatz von der Vermieterin. Vor Gericht erklärten sie, dass die Vermieterin die Räume in der zweiten Etage des Altbaus als in besonders ruhiger Lage angepriesen habe. Die Existenz des Schnarchers in der Wohnung unter ihnen sei verschwiegen worden. Beim ersten Gerichtstermin kam das Paar mit der Behauptung jedoch nicht durch. Die Ruhestörungen müssten durch ein Lärmprotokoll belegt werden, forderte die Richterin. Das soll jetzt nachgereicht werden. Dass lautes Scharchen durchaus eine Ruhestörung sein kann, bestätigte ein Mitarbeiter des Zentrums für Schnarchtherapie in Frankfurt/Main der Süddeutschen Zeitung. So seien Schnarcher von 90 bis 100 Dezibel gemessen worden. Das ist so laut wie ein Lastwagen.
Ziemlich schief gelaufenMünchen – Für die Richterin war der Fall einfach: Da sei wohl einiges schief gelaufen, meint sie und drängt auf einen Vergleich. Doch für den Mieter ist das Verhalten seiner Vermieterin nur „skandalös“. Die habe das Mietrecht gebrochen und seine Orchideenzucht auf dem Balkon zerstört. Der Fall: Die Vermieterin, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, will das Mietshaus sanieren. Die alten Balkone müssen weg, neue sollen angebaut werden. Der Mieter lehnt die Arbeiten ab, weil die Kosten teils auf die Mieter abgewälzt werden und weil seine Orchideenzucht auf dem Balkon in der Zwischenzeit nicht hätte woanders gelagert werden können. Der Streit eskaliert: Per einstweiliger Verfügung ordnet ein Richter an, dass der Balkon nicht abgerissen werden darf. Doch die Vermieterin setzt sich darüber hinweg. Die Bauarbeiter schaffen Tatsachen. Die Blumenkästen und die Orchideen sind weg. Auf 3 000 Euro schätzt der Mieter den Schaden.
Messie muss Müll entsorgenGöttingen/Lüneburg – Das sogenannte Messie-Syndrom bewahrt keinen Eigentümer davor, seinen Müll vorschriftsmäßig zu entsorgen. Der krankhafte Sammelzwang berechtigt nicht dazu, Unrat in großen Mengen in der Wohnung zu deponieren. Mit dieser Begründung bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az: 7 LA 13/09) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (Az: 4 A 4/05), das den Hausbesitzer aufforderte, den Müll ordentlich zu entsorgen. Rund 50 Kubikmeter Müll, darunter verdorbene Lebensmittel, Sperrmüll, alte Zeitungen, Hausrat, Verpackungen und Altkleider, muss der Mann nun aus seiner Wohnung entfernen. Anwohner hatten seit Jahren beklagt, dass Ratten angelockt würden. Die zuständigen Behörden hatten wiederholt die Beseitigung des Mülls angeordnet.
Kunst oder Aggression?Regensburg – Malermeister Franz Rebl hat sein Gebäude, einen typischen Zweckbau aus den 70er Jahren, mit Hilfe des Heidelberger Künstlers Carsten Kruse so richtig aufgepeppt. Poppige Farben haben das triste Grau abgelöst. Den meisten Menschen gefällt es. Nicht aber dem Bauordnungsamt. Das hat den Eigentümer des mehrstöckigen Wohn- und Geschäftsgebäudes nun aufgefordert, das Haus wieder umzustreichen. Es sieht darin einen „ästhetischen Bruch“. Das scheinbar freie Farbenspiel erhalte dadurch „eine aggressive Komponente“. Die Beeinträchtigung sei „derart schwerwiegend, dass die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat“. Eigentümer Rebl denkt gar nicht daran, neu zu streichen. Er will es auf einen Prozess ankommen lassen. Er beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit. Carsten Kruse, der den Entwurf lieferte, sagte: „Die Zukunft ist bunt.“ Das Gebäude sei als solches eines der „buntesten und außergewöhnlichsten Häuser Deutschlands“. |
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