Zeitungen

Mieterzeitung Juni 2008

Starke Stücke

 

Unmoralisches Angebot

Zürich – Ein, wie er selbst in seinem Inserat auf der Immobilien-Webseite von Kijiji feststellt, „unmoralisches Angebot“ unterbreitet ein Züricher Vermieter seiner künftigen Mieterin. „WG für Frau in schöner Wohnung, Terrasse, Garten gegen Erotik“, überschreibt der 32-Jährige sein Inserat. Er bietet darin in einer Drei-Zimmer-Wohnung ein Zimmer an, bei dem der Preis von 400 Schweizer Franken („Dafür darf ich Dich ab und zu nackt sehen“) bis 100 Schweizer Franken zurückgeht, „wenn wir ab und zu auch miteinander schlafen“. Mietfrei ist das Zimmer bei regelmäßigem sexuellem Kontakt.

 

 

Das passende Angebot

Leipzig/Berlin – Wohnungen für jede Lebenssituation gibt es im Osten offensichtlich reichlich. So bietet das größte Wohnungsunternehmen in Leipzig, die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB), auf ihren Internet-Seiten die passende Wohnung für Schnarcher an. Unter dem Motto „Schnarchen Sie gut! Wohnen Sie besser!“ gibt es ein extra Schnarcherzimmer. Schnarchen sei oft der Grund für Unmut in der Familie, preist die LWB ihr Angebot an. Mit der LWB habe das ein Ende. „Freuen Sie sich auf ein harmonisches Miteinander – für Sie und Ihre Lieben“, so die LWB.

 

Dringt das Schnarchen immer noch zu laut aus dem „Extra-Zimmer“, dann kann die Howoge in Berlin in den Stadtbezirken Hohenschönhausen oder Lichtenberg mit einem passenden Angebot helfen. Die Wohnungsbaugesellschaft bietet ihren Mietern so genannte „Trennungswohnungen“ an. Eine Drei- und eine Ein-Zimmer-Wohnung, komplett möbliert, kann bis zu drei Monate angemietet werden. Die Howoge spricht von einem Pilotprojekt, mit dem man die Mieter im Bestand halten kann. Während sie in der Trennungswohnung leben, kann eine Ersatzwohnung beschafft werden.

 

 

Würgereize

Braunschweig – Immer wenn der Mieter seine Wohnung über die Wohnungstür ins Treppenhaus lüftete, löste dies bei seinen Nachbarn starke Würgereize aus. Mehrere Abmahnungen des Vermieters fruchteten nicht. Das Landgericht Braunschweig (Az: 6 S 313/06 (101)) sah darin eine Pflichtverletzung des Mieters, die eine fristlose Kündigung rechtfertigte. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass der beklagte Mieter selbst unter dem unmittelbaren Eindruck des Räumungsrechtsstreites und einem ernsthaft drohenden Räumungsurteil sein Lüftungsverhalten nicht geändert und sein vertragswidriges Verhalten fortgesetzt habe.

 

 

Maß-voll

München – Das gibt es nur in München! Da schenkt ein Vermieter seinem Hausmeister einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und einen weiteren für eine Maß Bier für das Oktoberfest. Die Kosten für die Bons legte er dann auf die Nebenkostenabrechnung um. Zu Recht, wie das Amtsgericht München (Az: 424 C 22865/06) urteilte. Im hiesigen Gerichtsbezirk sei es nicht nur weit verbreitet, sondern geradezu üblich, den Arbeitnehmern Gutscheine für Getränke und Nahrungsmittel für den gemeinsamen Wiesenbesuch zu überlassen, heißt es in der Begründung. Weiterhin sei bekannt, dass für die Reservierung eines Sitzplatzes in einem Wiesenzelt die Abnahme von einem Gutschein für ein halbes Hendl sowie zwei Gutscheine für einen Liter Wiesenbier erforderlich sei. In der Regel könne also der in der freien Wirtschaft Tätige nicht nur ein halbes Wiesenhähnchen, sondern sogar mindestens zwei Liter Bier konsumieren. Daran gemessen habe der Vermieter sogar besonders sparsam gehandelt.

 

 

 

Ein Tag als Obdachloser

Amsterdam – Bei der evangelischen Hilfsorganisation „Tot Heil des Volks“ (Zum Wohl des Volkes) können Touristen jetzt in der niederländischen Hauptstadt ein besonderes Ereignis buchen. 1 000 Euro verlangt die Organisation von demjenigen, der einmal ausprobieren will, wie es ist, obdachlos unter den Brücken Amsterdams zu übernachten. Ein wirklicher Obdachloser fungiert als Touristenführer und weist den Touristen den Weg zur Suppenküche oder zu Schlafplätzen in Parkhäusern, im Hafen- und Bahnhofsgebiet. Für die 1 000 Euro erhält der Tourist auch eine entsprechende Kleidung. Nach Ablauf der 24-Stundenfrist kehrt er in sein ganz normales Leben zurück. Die Hilfsorganisation setzt die Einnahmen aus dem Projekt zur Unterstützung von Obdachlosen in Amsterdam ein.

 

 

Zumauern

Lüneburg – In einer Wochenendhaus-Siedlung in Buchholz soll eine 70-Jährige nun Räume zumauern lassen, damit ihr Haus nicht mehr Wohnfläche hat, als es der nachträglich aufgestellte Bebauungsplan erlaubt. Statt der laut Bebauungsplan nur erlaubten 70 Quadratmeter ist das Haus der 70-Jährigen mit 90 Quadratmeter zu groß. Der Bebauungsplan war im Jahr 2005 nachträglich beschlossen worden, um eine jahrzehntelang gewachsene und geduldete Siedlung in einem Landschaftsschutzgebiet nachträglich zu legalisieren. In diesem Gebiet hatten Hamburger, die ihre Wohnungen nach den Bombenangriffen der Alliierten verloren hatten, die Wochenendhäuser bezogen und ausgebaut.

 

 

Besuchsverbot für Enkel

Quedlinburg – Seit Anfang des Jahres darf nach einem Bericht von RTLaktuell.de ein Enkel seine Uroma nicht mehr besuchen. Der Vermieter der Oma hat dem kleinen Jungen Hausverbot erteilt. Er war ihm zu laut. RTLaktuell.de gegenüber begründete der Vermieter seine Haltung mit Angst um seine Mieteinnahmen. Er wolle nicht abwarten, bis die Nachbarn ausziehen, weil es in der Wohnung der Oma zu laut ist.

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