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Wohngeld zahlt der Staat an diejenigen,
die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse allein nicht in der Lage sind, eine
angemessene Wohnung zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung
in einem Neubau oder in einem Altbau liegt, ob sie mit öffentlichen Mitteln
gefördert oder freifinanziert ist.
Wohngeld kommt aber nicht automatisch ins Haus. Voraussetzung
ist ein Wohngeldantrag. Beim Ausfüllen helfen Mietervereine oder die örtlichen
Wohngeldstellen.
Ob und wie viel Wohngeld tatsächlich gezahlt wird, hängt ab
von der Familiengröße, dem
Familieneinkommen, der
Mietbelastung und dem
Wohnort. In speziellen Wohngeldtabellen kann
dann die Höhe des Zuschusses abgelesen werden.
- Familiengröße:
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Hier zählen alle zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
mit, also Ehepartner, Kinder, Eltern, Enkel oder Nichten und Neffen.
- Familieneinkommen:
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Hier müssen die Einnahmen aller Familienmitglieder errechnet
werden. Hierzu gehören Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Renten und Arbeitslosengeld.
Abgezogen werden dürfen hiervon Freibeträge für Werbungskosten, Kindergeld
und bestimmte Unterhaltsverpflichtungen. Schwerbehinderte, Alleinerziehende
(ab 1.1.2002), haben zusätzliche Freibeträge, genauso wie Kinder zwischen
16 und 24 Jahren. Als allgemeine Freibeträge können Arbeitslose 6 Prozent,
Rentner 10 Prozent, Beamte 20 Prozent und Arbeitnehmer 30 Prozent abziehen.
- Mietbelastung:
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Bei der Mietbelastung zählt alles mit, was der Mieter für
seine Wohnung zahlen muß, also Miete und Nebenkosten bis auf die Heiz- und
Warmwasserkosten. Zusätzlich müssen aber noch Mietobergrenzen berücksichtigt
werden. Diese Obergrenzen richten sich nach Alter und Ausstattung der Wohnung
sowie nach einer Mietenstufe, in der alle Städte und Kreise eingruppiert worden
sind.
Wohngeld wird von den zuständigen Ämtern in der Regel jeweils
für zwölf Monate bewilligt.
Weitere Informationen finden Sie im
"Mieterlexikon".
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