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Presse |
Pressemeldung04.07.2012
Bundesrat berät Regierungsentwurf zum MietrechtMieterbund: Geplante Änderungen sind Verschlechterungen
(dmb) „Wir erwarten, dass der Bundesrat das von der Bundesregierung beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz ablehnt. Die Ausschüsse des Bundesrates, insbesondere der federführende Rechtsausschuss, haben hier eindeutige Empfehlungen ausgesprochen“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der Bundesratsberatungen am Freitag in Berlin.
So wollen die Ausschüsse des Bundesrates eine Abschaffung des Mietminderungsrechts oder Einschränkungen der Härtefallregelungen bei energetischen Modernisierungen verhindern. Auch die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen beim Kündigungsschutz soll es nicht geben. Insbesondere sollen eine Räumung per einstweiliger Verfügung und Sicherungsanordnungen verhindert werden, die mit Zwangsmitteln bis hin zur Ordnungshaft durchgesetzt werden könnten. In seinen Empfehlungen erinnert der Rechtsausschuss des Bundesrates die Bundesregierung daran: „Die Schuldhaft wurde bereits im 19. Jahrhundert abgeschafft.“
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die kritische Haltung der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Siebenkotten: „Wenn die Bundesregierung die Energiewende ernsthaft umsetzen und die energetische Gebäudesanierung vorantreiben will, darf sie nicht Mieterschutzregelungen abbauen. Notwendig sind Regelungen und Lösungsvorschläge, wie die energetischen Sanierungen bezahlt werden sollen. Nach geltendem Recht droht die Gefahr, dass energetisch modernisierte Häuser oder Wohnungen für eine Vielzahl von Mietern unbezahlbar werden.“
Der Bundesrat schlägt insoweit vor, die Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungen einzuschränken und die Regelung zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verschärfen. Danach soll die Miete innerhalb von vier Jahren höchstens um 15 Prozent steigen dürfen.
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