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Pressemeldung

 

Berlin, 15.10.2008

 

Keine Verpflichtung zu Generalinspektion und E-Check

Urteil des Bundesgerichtshofs ist nachvollziehbar


(dmb)„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 321/07), dass Vermieter nicht regelmäßig eine Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Mieterwohnungen durchführen müssen, ist nachvollziehbar“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heute veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs.

Die Karlsruher Richter lehnten Schadensersatzansprüche eines Mieters ab. Der hatte argumentiert, der Brand in der benachbarten Wohnung, der auch zu Schäden in seiner Wohnung geführt hatte, sei auf einen Defekt mit Kurzschluss im Bereich der Dunstabzugshaube zurückzuführen. Durch eine Generalinspektion der elektronischen Anlagen hätte der Brand verhindert werden können. Zu einem derartigen „E-Check“ sei der Vermieter verpflichtet gewesen.

„Eine regelmäßig durchzuführende Generalinspektion aller Elektroleitungen und Elektrogeräte ist unpraktikabel und unwirtschaftlich. Im Ergebnis würden nur die Kosten des Wohnens durch eine neue Betriebskostenart weiter steigen“, sagte Siebenkotten. „Entscheidend ist, dass der Vermieter nach dem Gesetz das Haus und die Wohnung in einem verkehrssicheren Zustand erhalten muss. Das bedeutet, er muss Störungen im Haus beseitigen bzw. Mängelanzeigen des Mieters nachgehen und ggf. Defekte beseitigen.“


 

 

 

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