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Pressemeldung

 

Berlin, 14.08.2008

 
 

DMB begrüßt BGH-Entscheidung zu Nutzungspreisen für Stromnetze

 

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, wonach die Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt worden sind. „Dies ist ein Beleg dafür, dass auch mit rechtlichen Mitteln die Energiegiganten in die Knie gezwungen werden können“, sagte Mieterbund-Präsident, Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin.

Jetzt gehe es darum, die niedrigeren Stromkosten beim Verbraucher ankommen zu lassen. Vor allem einkommensschwache Haushalte, zum Beispiel die Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Wohngeld, könnten von der Rechtsprechung des BGH profitieren. Denn der Haushaltsstrom werde beim Arbeitslosengeld II von der Regelförderung erfasst, also nicht gesondert erstattet. Einsparungen beim Strom kämen im Übrigen allen Mieterhaushalten unmittelbar zu Gute und würden die private Haushaltskasse entlasten. 

„Außerdem ist es ein guter Lernprozess für die Stromanbieter, wenn sie ihre rechtlichen Grenzen aufgezeigt bekommen. Wir erwarten, dass sie in Zukunft sich rechtstreuer verhalten“, sagte der DMB-Präsident.






 

 

 

 

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