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MieterZeitung April 2011Nachgefragt![]() Kautionsbürgschaft
MZ: Immer öfter hört man von Kautionskassen oder Kautionsversicherungen. Was ist das? Ropertz: Das sind Alternativen zu den klassischen Formen der Mietsicherheit, also zur Barkaution oder zum verpfändeten Sparbuch.
MZ: Wer steckt hinter diesen Angeboten? Ropertz: Versicherungen, sie bürgen für die Kautionssumme. Macht der Vermieter Ansprüche geltend, zahlt die Versicherung und holt sich dann das Geld beim Mieter zurück. Natürlich zahlt der Mieter für diese Dienstleistung. Deshalb sind Werbeaussagen, wie „Mietkaution kann gestrichen werden“, auch Unfug.
MZ: Welchen Vorteil haben Mieter von diesem Angebot? Ropertz: Bei einem Wohnungswechsel ist es meistens so, dass der Vermieter die Kaution für die alte Wohnung noch monatelang einbehält und man für die Anmietung der neuen Wohnung drei Monatsmieten bar auf den Tisch legen muss. Damit sind viele Mieter überfordert. Hier bieten Kautionsversicherungen oder Kautionskassen ein auf den ersten Blick günstiges Angebot.
MZ: Was müssen Mieter dafür zahlen? Ropertz: Bei einem Kautionsbetrag bis 2.500 Euro kostet das je nach Anbieter zwischen 120 und 170 Euro jährlich.
MZ: Wie stellen sich die Vermieter zu diesen Kautionsbürgschaften? Ropertz: Zunächst einmal haben Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptiert. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Aber viele Vermieter sind zögerlich. Für sie gilt der Grundsatz „Nur Bares ist Wahres“. |
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