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MieterZeitung Februar 2011

Nachgefragt

Sozialwohnungen

 

 

 

MZ: Seit Anfang des Jahres können die Mieten in Sozialwohnungen erhöht werden. Warum?

Ropertz: In Sozialwohnungen gilt nicht das Vergleichsmietensystem. Hier darf die Miete nur erhöht werden, wenn sich die laufenden Aufwendungen des Vermieters erhöhen. Hierzu gehören die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Die Pauschalen für diese Kosten steigen und damit die Mieten.

 

MZ: Wie viel teurer wird es?

Ropertz: Die Höhe der Pauschalen ist zunächst in einer gesetzlichen Regelung festgelegt, der II. Berechnungsverordnung. Alle drei Jahre ändern sich die Pauschalen entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Das heißt, die Pauschalen steigen jetzt um 3,732 Prozent.

 

MZ: Was heißt das in Euro und Cent?

Ropertz: Eine normale Mietwohnung wird im Jahr 40 bis 50 Euro teurer. Die Verwaltungskostenpauschale steigt für Wohnung und Stellplatz um rund elf Euro. Die Instandhaltungskostenpauschale für eine 70 Quadratmeter große Wohnung verteuert sich je nach Baualter des Hauses um 20,30 bis 30,60 Euro im Jahr.

 

MZ: Steigt die Miete automatisch um diese Beträge?

Ropertz: Nein. Der Vermieter muss die schriftliche Mieterhöhung genau berechnen und erläutern. Enthält der Mietvertrag eine sogenannte Gleitklausel, kann die Miete rückwirkend zum 1. Januar 2011 wirksam werden. Ohne Gleitklausel muss ab dem nächsten Monatsersten gezahlt werden, wenn die Mieterhöhung bis zum 15. des Vormonats beim Mieter eingetroffen ist.

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