Zeitungen

MieterZeitung Dezember 2010

Nachgefragt

 

 

Eis und Schnee

 

 

MZ: Wer muss bei Schnee räumen und bei Glätte und Eis streuen?

Ropertz: Verantwortlich ist nach der Satzung der Städte der Eigentümer und Vermieter. Er muss fegen oder streuen. Schaltet er einen „Räumdienst“ ein, müssen Mieter die Kosten als Betriebskosten zahlen, vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Mietvertrag. In größeren Wohnanlagen gehört das Streuen und Räumen in aller Regel zu den Aufgaben des Hausmeisters.

 

MZ: Wann müssen Mieter Schnee fegen?

Ropertz: Nur wenn die Winterpflichten im Mietvertrag ausdrücklich auf die Mieter des Hauses übertragen wurden, sind die Mieter verantwortlich. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, dass Mieter immer streuen und fegen müssen oder dass der Erdgeschossmieter verantwortlich ist.

 

MZ: Wo und wie muss geräumt werden?

Ropertz: Die Bürgersteige vor dem Haus und Grundstück müssen in einer Breite von 1,50 Meter gefegt werden. Außerdem müssen der Hauseingang und gegebenenfalls ein schmaler Weg zu den Mülltonnen und Garagen freigeräumt werden.

 

MZ: Wann und wie oft muss geräumt und gestreut werden?

Ropertz: Streuen ist wichtiger, als Schnee fegen. Die Winterpflichten beginnen im Allgemeinen morgens um 7.00 Uhr und enden abends um 20.00 Uhr. Notfalls, das heißt bei extremen Witterungsbedingungen, muss auch mehrfach am Tag gestreut und gefegt werden.

 Impressum   Schrift 
- A +
 Suche 

Ausgabe Dezember2010

Titelbild

Alle 2 Monate neu 

Für Mitglieder oft kostenlos. Fragen Sie Ihren Mieterverein!

ABO für 8 € / Jahr
Bestellen im Shop hier>>>