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MieterZeitung August 2010Nachgefragt![]() Hitze
MZ: Bei über 30 Grad Celsius Außentemperatur wird es auch in vielen Wohnungen unerträglich heiß. Können Mieter dann die Miete kürzen? Ropertz: Nein, im Sommer wird es warm und heiß, auch in Wohnungen. Mit hohen Temperaturen, insbesondere in Dachgeschosswohnungen, müssen Mieter rechnen. Obergrenzen für Raumtemperaturen in Wohnungen gibt es nicht. Mieter können bei Vertragsabschluss einen Sonnenschutz, zum Beispiel Jalousein, fordern und vereinbaren, während der Mietzeit aber nur in Ausnahmefällen.
MZ: Was sind das für Fälle? Ropertz: Tagsüber ständig über 30 Grad Celsius, nachts immer mehr als 25 Grad Celsius in einer teuren, qualitativ gut ausgestatteten Neubauwohnung sind nicht vertragsgemäß. Der Mieter kann nach einem Urteil aus Hamburg die Miete um 20 Prozent kürzen.
MZ: Kann gekündigt werden, wenn die Hitze nicht mehr auszuhalten ist? Ropertz: Dem Mieter einer Berliner Dachgeschosswohnung gestatteten die Richter die fristlose Kündigung. Aber seine Wohnung war auch bis zu 46 Grad Celsius heiß. Die Wachskerzen schmolzen, die Pflanzen gingen ein, der Wellensittich bekam einen Hitzschlag ...
MZ: Können Mieter in Extremfällen zum Beispiel Außenjalousien fordern? Ropertz: Nein. Selbst wenn Mieter Anspruch auf Sonnenschutz oder Wärmeschutz hätten, entscheidet der Vermieter, welche Maßnahme er für geeignet hält. Es unterfällt seiner Dispositionsbefugnis, ob er Rollos, Jalousien, Klimageräte oder Ähnliches installiert. |
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