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MieterZeitung Juni 2010

Nachgefragt

 

Fußball-WM 2010

 

MZ: Dürfen Fußball-Fans zur Weltmeisterschaft Plakate oder Fahnen aufhängen?

 

Ropertz: Ja natürlich. Im Fenster, also in der Wohnung selbst, kann ein Mannschaftsposter oder die Nationalfahne aufgehängt werden. Das kann niemanden stören.

 

MZ: Gilt das auch für den Balkon oder den Garten?

 

Ropertz: Ja, aber hier gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen. Soll auf dem Balkon eine Halterung montiert werden und wird deshalb in die Bausubstanz eingegriffen, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Außerdem muss natürlich sichergestellt werden, dass sich Fahnen oder Plakate auf dem Balkon nicht selbstständig machen können und nicht auf den Bürgersteig herunterfallen können.

 

MZ: Darf man auch die Flagge aus dem Fenster wehen lassen?

 

Ropertz: Ja, aber natürlich muss die Fahne Normalgröße haben, so dass die Fenster der Nachbarwohnung nicht automatisch mit beflaggt werden.

 

MZ: Kann ich die Fernsehübertragung von der Fußball-WM auch auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten verfolgen?

 

Ropertz: Grundsätzlich ja. Aber Fußball-Fans sollten daran denken, dass Lachen, Schreien, Musik oder der Originalfernsehkommentar im Freien viel stärker wahrgenommen werden als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern. Deshalb besser die Spiele in der Wohnung verfolgen oder in Lokalen oder beim Public Viewing.

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Ausgabe Juni 2010

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