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Mieterzeitung Dezember 2009Nachgefragt![]() Weihnachtszeit
MZ: Alle Jahre wieder kommt es zu Bränden durch Kerzen am Weihnachtsbaum oder am Adventsgesteck. Wie kann man dies verhindern? Ropertz: Wir raten, Kerzen niemals unbeobachtet brennen zu lassen und bei älteren, trockenen Gestecken und Weihnachtsbäumen besonders vorsichtig zu sein. Eine erhöhte Gefahr geht von Wunderkerzen aus. Sie sollten möglichst nicht innerhalb der Wohnung angezündet werden.
MZ: Wenn es trotzdem zu Brandschäden kommt, wer haftet? Ropertz: Für Schäden am Haushalt steht grundsätzlich die Hausratversicherung ein. Die ersetzt aber nur dann den vollständigen Schaden, wenn der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
MZ: Gibt es dafür ein Beispiel? Ropertz: Ja, Gerichte haben entschieden, dass es grob fahrlässig ist, wenn jemand Wunderkerzen direkt am Weihnachtsbaum im Wohnzimmer anbringt, diese entzündet und dadurch ein Feuer ausbricht. Dagegen ist es nicht grob fahrlässig, wenn das Aupairmädchen dem fünfjährigen Sohn der Mieterfamilie eine Wunderkerze ansteckt und der Junge damit zum Weihnachtsbaum läuft, der dann Feuer fängt.
MZ: Inwieweit dürfen in der Adventszeit Fenster, Balkone oder sogar Hausfassaden mit Girlanden oder Lichterketten geschmückt werden? Ropertz: Fenster und Balkone dürfen geschmückt werden, zumindest solange sich dies im üblichen Rahmen hält. Aufflackernde Dekorationen und aufwendige Illuminationen dürfen die Nachbarn nicht beeinträchtigen, müssen gegebenenfalls ab 22.00 Uhr abgeschaltet werden. Wer Weihnachtsmänner an der Fassade klettern lassen will, muss den Vermieter vorher um Erlaubnis fragen.
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