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Mieterzeitung Oktober 2009

Nachgefragt

Glühbirnen

 

MZ: Müssen jetzt alle Glühbirnen in den Wohnungen gegen Energiesparlampen ausgetauscht werden?

Ropertz: Nein. Die alten Glühbirnen können weiter genutzt werden. Auch Restbestände in den Geschäften dürfen noch ausverkauft werden. Aber eine EU-Verordnung (244/2009) bestimmt, dass ab September dieses Jahres höhere Anforderungen an die Effizienz gestellt werden. Das kommt im Ergebnis einem stufenweisen Produktions- und Verkaufsverbot für Glühbirnen gleich.

 

MZ: Was gilt ab September 2009?

Ropertz: Die herkömmlichen Mattglas-Glühbirnen und Glühbirnen mit einer Leistung von 100 Watt werden nicht mehr angeboten und vom Markt verschwinden. Ab September 2010 und September 2011 gilt das Gleiche für weniger starke Glühbirnen, und ab September 2012 sind alle Glühbirnen mit einer Leistung von mehr als 10 Watt betroffen.

 

MZ: Warum gibt es diese Verbote?

Ropertz: Die Glühbirnen gelten als große Stromfresser. Sie sollen letztlich durch Leuchtstoff-, Halogen- oder LED-Lampen ersetzt werden. Während Glühbirnen nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht umwandeln, liegt die Quote bei den sogenannten Energiesparlampen bei 25 Prozent.

 

MZ: Welche Lebensdauer haben die Energiesparlampen?

Ropertz: Das variiert je nach Qualität und Preis. Experten gehen von 1.500 bis 15.000 Stunden aus. Allerdings kann häufiges Ein- und Ausschalten die Lebensdauer beeinträchtigen.

MZ: Viele Vermieter haben einen Schlüssel für die Mieterwohnung. Ist das erlaubt?Ropertz: Natürlich nicht. Weder der Vermieter noch die Hausverwaltung oder der Hausmeister dürfen einen Zweitschlüssel haben. Wer gegen den Willen des Mieters dessen Wohnung betritt, begeht eine Straftat – Hausfriedensbruch. Betroffene Mieter können fristlos kündigen oder die Türschlösser austauschen.MZ: Darf der Vermieter verlangen, dass Mieter Gardinen aufhängen? Ropertz: Nein. Mieter können sich in ihrer Wohnung einrichten, wie sie wollen. Ob sie Gardinen aufhängen oder nicht, ist ihre Entscheidung. Auch bei Möbeln, Blumen auf der Fensterbank, Teppichen, Farben und Tapeten in der Wohnung bestimmt allein der Mieter. 

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