Thema Hausrecht
MZ: Darf der Vermieter einem Besucher des Mieters ein Hausverbot erteilen?
Ropertz: Nein. Von Extremsituationen abgesehen, in denen der Besucher eine Gefahr für die anderen Bewohner des Hauses darstellt, geht es den Vermieter nichts an, wer den Mieter besucht. Der Mieter hat das Hausrecht an der gemieteten Wohnung, nicht der Vermieter.
MZ: Kann der Vermieter verbieten, dass der Besuch übernachtet oder einen Hund mitbringt?
Ropertz: Nein. Er kann weder Verbote aussprechen noch Vorschriften machen. Wann und wie oft der Besucher kommt und ob er übernachtet oder nicht, hat den Vermieter nicht zu interessieren. Der Besucher darf auch seinen Hund mitbringen.
MZ: Viele Vermieter haben einen Schlüssel für die Mieterwohnung. Ist das erlaubt?
Ropertz: Natürlich nicht. Weder der Vermieter noch die Hausverwaltung oder der Hausmeister dürfen einen Zweitschlüssel haben. Wer gegen den Willen des Mieters dessen Wohnung betritt, begeht eine Straftat – Hausfriedensbruch. Betroffene Mieter können fristlos kündigen oder die Türschlösser austauschen.
MZ: Darf der Vermieter verlangen, dass Mieter Gardinen aufhängen?
Ropertz: Nein. Mieter können sich in ihrer Wohnung einrichten, wie sie wollen. Ob sie Gardinen aufhängen oder nicht, ist ihre Entscheidung. Auch bei Möbeln, Blumen auf der Fensterbank, Teppichen, Farben und Tapeten in der Wohnung bestimmt allein der Mieter.