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Mieterzeitung August 2008

Nachgefragt

Thema Wohnungsbesichtigung

 

MZ: Kann der Vermieter jederzeit die vermietete Wohnung betreten oder besichtigen?

Ropertz: Nein, der Mieter hat hier das Hausrecht und das Recht auf Privatsphäre. Seine Position ist durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt. Er entscheidet, ob er jemanden in seine Wohnung lässt oder nicht. Nur wenn der Vermieter konkrete Gründe hat, darf er in die Wohnung.

 

MZ: Welche Gründe sind das?

Ropertz: Sind in der Wohnung Reparaturen durchzuführen oder soll modernisiert werden, darf der Vermieter die Wohnung betreten. Das Gleiche gilt, wenn Haus oder Wohnung verkauft oder neu vermietet werden sollen.

 

MZ: Gibt es daneben auch ein allgemeines Kontrollrecht?

Ropertz: Nein. Allenfalls in größeren Zeitabständen, alle zwei Jahre, kann sich der Vermieter über den Zustand der Wohnung informieren.

 

MZ: Muss der Vermieter seinen Besuch ankündigen?

Ropertz: Natürlich. Wenn nicht gerade ein Wasserrohrbruch vorliegt, muss er sich mindestens 24 Stunden vorher anmelden. Hierbei ist immer Rücksicht auf die Interessen des Mieters zu nehmen, zum Beispiel auf dessen Berufstätigkeit. Der Mieter kann verlangen, dass der Termin mit ihm abgestimmt wird.

 

MZ: Wann und wie oft sind Besichtungen, bei Neuvermietung oder Verkauf, erlaubt?

Ropertz: Es reicht aus, wenn der Mieter einmal in der Woche für etwa drei Stunden zu den üblichen Zeiten zur Verfügung steht.

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