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MieterZeitung Juni 2009

Nachgefragt

Gerechtigkeit

 

MZ: Wie können Betriebskosten möglichst gerecht auf die Mieter des Hauses verteilt werden?

Ropertz: Die gerechteste Kostenverteilung basiert auf einer verbrauchsabhängigen Abrechnung. Die ist für Heizkosten ausdrücklich vorgeschrieben. Theoretisch können auch Wasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dann müssen in allen Wohnungen und an allen Wassersträngen Wasserzähler installiert werden.

 

MZ: Bei den kalten Betriebskosten wird meistens der Umlageschlüssel „Wohnfläche“ gewählt. Für Alleinerziehende oder Singles ist das ein großer Nachteil, oder?

Ropertz: Die Kostenverteilung nach „Wohnfläche“ ist für den Vermieter die einfachste und praktischste Möglichkeit. Für alleinstehende Mieter in großen Wohnungen ist sie nachteilig, sie müssen im Vergleich zu den anderen Mietern im Haus letztlich mehr zahlen. Das gilt zum Beispiel bei Wasser, Abwasser oder Müll. Das Gesetz sagt aber eindeutig, die Kostenverteilung nach Wohnfläche ist zulässig. Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein anderer Verteilerschlüssel vereinbart, muss nach der Wohnfläche aufgeteilt werden.

 

MZ: Wäre die Verteilung nach Personen- oder Kopfzahl nicht viel gerechter?

Ropertz: Nein, auch hier gibt es Ungerechtigkeiten. Warum sollte eine vierköpfige Familie doppelt so viele Grundsteuern zahlen wie ein kinderloses Ehepaar oder viermal so viel wie ein alleinstehender Rentner?

 

MZ: Was ist dann die Lösung?

Ropertz: Möglich ist eine Kombination der jeweiligen Verteilerschlüssel. So könnten die Heizkosten und Wasserkosten nach Verbrauch verteilt werden, Grundsteuer und Versicherung nach der Wohnfläche und die Kosten der Müllbeseitigung nach der Personenzahl.

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