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Mieterzeitung April 2008

Nachgefragt

Rauchen

MZ: Darf in der Wohnung geraucht werden?

Ropertz: Ja, Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und ist in den „eigenen vier Wänden“ genauso wie auf dem Balkon erlaubt.

 

MZ: Gilt das auch für extrem starkes Rauchen?

Ropertz: Grundsätzlich ja. Auch exzessives Rauchen ist erlaubt. Schadensersatz kann der Vermieter allenfalls fordern, wenn sich durch das extreme Rauchen der Zustand der Wohnung derart verschlechtert, dass dies mit normalen Renovierungsarbeiten, also mit Farbe und Tapeten, nicht mehr beseitigt werden kann.

 

MZ: Müssen Raucher immer renovieren oder Schadensersatz zahlen?

Ropertz: Nein. Nur wenn im Mietvertrag eine Renovierungspflicht vereinbart und die Klausel wirksam ist, muss der Mieter renovieren. Egal, ob er Raucher oder Nichtraucher ist. Ist die Renovierungsklausel unwirksam, muss auch ein Extremraucher nicht automatisch Schadensersatz zahlen. Dazu ist er nur verpflichtet, wenn die Rauchspuren, die er hinterlässt, nicht – vom Vermieter – mit Farbe und Tapete beseitigt werden können.

 

MZ: Kann das Rauchen im Haus verboten werden?

Ropertz: Ja, ein Rauchverbot in Gemeinschaftsräumen, im Treppenhaus oder Aufzug ist möglich.

 

MZ: Und in der Wohnung?

Ropertz: Klauseln, die das Rauchen in der Wohnung oder auf dem Balkon verbieten, sind unwirksam. Derartige Verbote sind auch nicht überprüfbar, und welche Konsequenzen sollte es geben, wenn Mieter trotzdem rauchen?

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