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Politik
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PolitikKoalitionsverhandlungen
12.10.2009 Änderungen im Mietrecht falsch und überflüssigMieterbund setzt auf eindeutige Zusagen von CDU und CSU
(dmb) „Wir gehen davon aus, dass auch die neue Bundesregierung keine Änderungen im Mietrecht zum Nachteil der Mieter plant und keine derartigen Absprachen in den aktuellen Koalitionsverhandlungen treffen wird“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. „Die Festlegungen von CDU und CSU vor der Bundestagswahl sind eindeutig. Danach hat sich das Mietrecht bewährt, weil es ausgewogen und sozial ist. Jede Änderung zum Nachteil der Mieter ist deshalb falsch und überflüssig.“
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes reagierte damit auf FDP-Forderungen nach Korrekturen im Mietrecht und auf entsprechende Vorschläge von Vermieter- und Eigentümerverbänden. „Das geltende Mietrecht ist gerecht. Die Rechte und Pflichten von mehr als 20 Millionen Mieterhaushalten auf der einen und von privaten Vermietern, Wohnungsgenossenschaften, Baugesellschaften und börsennotierten Kapitalgesellschaften auf der anderen Seite befinden sich in der Balance. Die jetzt diskutierten Änderungen oder vorgeschlagenen ‚Vereinfachungen’ sind einseitig und unnötig.“
Stichwort: Anpassung der Kündigungsfristen Mit der Mietrechtsreform 2001 wurden die Kündigungsfristen für Mieter auf drei Monate, für Vermieter auf drei bis neun Monate, je nach Wohndauer des Mieters, verkürzt. Die geforderte Anpassung der Kündigungsfristen bedeutet entweder längere Kündigungsfristen für Mieter oder kürzere Fristen für Vermieter. Rips: „Wir wollen nicht, dass Vermieter ausgerechnet den Mietern, die seit vielen Jahren in ihrer Wohnung und im gleichen Haus, im gleichen Stadtteil und in der gleichen Straße wohnen, schneller kündigen können. Kürzere Fristen provozieren hier zusätzliche und länger dauernde Räumungsprozesse. Auch der umgekehrte Weg, die Kündigungsfristen der Mieter zu verlängern, ist falsch. Wer von Mietern und Arbeitnehmern schnelle und flexible Reaktionen auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes erwartet, darf mit langen Kündigungsfristen Umzüge in eine andere Stadt nicht wirtschaftlich unmöglich machen. Es ist und bleibt ein Unterschied, ob Mieter freiwillig die Wohnung aufgeben oder dazu gezwungen werden.“
Stichwort: Energetische Modernisierungen Energetische Modernisierungen werden durch das geltende Mietrecht weder verhindert noch behindert. Forderungen nach umfassenden Duldungspflichten des Mieters bzw. nach leichteren oder besseren Mieterhöhungsmöglichkeiten verkennen die geltende Rechtslage, sind überflüssig. Rips: „Mieter müssen grundsätzlich Modernisierungen und energetische Verbesserungen des Vermieters dulden. Sie müssen nicht zustimmen, sie haben kein Mitspracherecht. Vermieter sind berechtigt, nach jeder Modernisierungsmaßnahme die Miete anzuheben. Sie können 11 Prozent der investierten Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Dies sind schon jetzt äußerst vermieterfreundliche Regelungen.“
Stichwort: Mietminderung Bei umfassenden Modernisierungsbaumaßnahmen kommt es oft zu Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen für die Mieter. Bauarbeiten im Haus, die Einrüstung des Hauses, Plastikfolien oder –planen an den Fenstern, abgedunkelte Wohnungen und Unbenutzbarkeit des Balkons sind Wohnungsmängel, die den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Eine Korrektur dieser gesetzlichen Regelung würde das Gewährleistungsrecht insgesamt auf den Kopf stellen. Rips: „Wohnungsmangel bleibt Wohnungsmangel. Die Mietminderung erfolgt ja nicht, weil modernisiert wird, sondern weil die Wohnung kalt, laut, dreckig oder dunkel ist.“
Stichwort: Mietnomaden So genannte Mietnomaden sind nach Einschätzung der Bundesregierung und selbst nach Meinung einzelner Eigentümerorganisationen äußerst selten. Unabhängig davon kann auch mit neuen Rechtsvorschriften oder Mietrechtsänderungen nicht verhindert werden, dass im Einzelfall Wohnungsbetrüger einen Mietvertrag abschließen, aber von vorn herein beabsichtigen, keine Miete zu zahlen. Rips: „Betroffenen Vermietern kann man nicht durch neue Rechtsvorschriften helfen, sondern nur durch eine kurze Verfahrensdauer vor Gericht. Mehr Richter und schnellere Prozesse sind notwendig, um Wohnungsbetrügern das Handwerk zu legen.“
„Statt mietrechtliche ‚Scheinprobleme’ zu debattieren, sollten sich die Arbeitsgruppen der künftigen Koalitionspartner um die wirklich dringenden wohnungswirtschaftlichen und energiepolitischen Fragen kümmern“, forderte der Mieterbund-Präsident. „Ziel muss es ein, die Energieeffizienz insbesondere im Wohnungsbestand zu steigern, eine altersgerechte Anpassung der Wohnimmobilien herbeizuführen und den Wohnungsneubau, insbesondere in Städten und Ballungsgebieten, wieder anzukurbeln.“ |
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