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MieterZeitung August 2011Mietertipp
Hartz IV und Mehrbedarf
Mit der Anhebung der Arbeitslosengeld-II-Regelsätze auf 364 Euro wurde gleichzeitig ein Anspruch auf einen Mehrbedarf für elektrische Warmwasseraufbereitung gesetzlich festgelegt. Wer eine dezentrale elektrische Warmwasseraufbereitung hat, kann rückwirkend zum 1. Januar 2011 einen Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen. Dieser Mehrbedarf beträgt bei einem Ein-Personen-Haushalt ungefähr acht Euro monatlich, bei größeren Haushalten entsprechend mehr.
Betroffen sind Bedarfsgemeinschaften, in deren Haushalt die Warmwasserversorgung, zum Beispiel für das Duschen, Baden, Waschen, über einen oder mehrere eigene elektrische Boiler in der Wohnung erfolgt. Sie können diesen Mehrbedarf jetzt beantragen.
Hintergrund ist, dass die dezentrale elektrische Warmwasserversorgung sehr kostspielig ist und nicht durch den normalen Regelsatz gedeckt wird. Die betroffenen Haushalte waren bisher gegenüber Wohnungen mit zentraler Wasserversorgung (Fernwärme, Gas-Zentralheizung oder Gas-Etagenheizung) benachteiligt. |
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