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MieterZeitung August 2010MietertippHöhere Vorauszahlungen
Selbst wenn der Vermieter die zwölfmonatige Abrechnungsfrist für Betriebskosten verpasst hat und deshalb keine Nachforderungen aus einer Abrechnung mehr stellen darf, kann er die monatlichen Vorauszahlungen ab sofort erhöhen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 258/09). Nach Ansicht der Karlsruher Richter wird durch die Anpassung der Vorauszahlungen sichergestellt, dass die Vorauszahlungen künftig den tatsächlich entstehenden Kosten möglichst nahekommen. Diese Möglichkeit müsse der Vermieter auch dann haben, wenn er verspätet abgerechnet hat. Neben der Sanktion, dass er keine Nachforderungen aus dieser Abrechnung mehr geltend machen kann, sieht das Gesetz keine weiteren nachteiligen Folgen vor.
Achtung: Damit wir pünktlich zum Ende des Jahres den neuen Betriebskostenspiegel veröffentlichen können, benötigen wir Ihre Daten. Bitte senden Sie uns Ihre Betriebskostenabrechnung in Kopie zu: Deutscher Mieterbund, 10169 Berlin. Sie können Ihre Betriebskosten-Daten aus der Abrechnung 2009 auch über unsere Internetseiten www.mieterbund.de direkt online eingeben, Stichwort: Betriebskostenspiegel. |
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