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Mieterzeitung Dezember 2009

Mietertipp

 

Vögel füttern

 

Mieter dürfen im Winter Vögel füttern, Vermieter können dies nicht verbieten. Mieter haben das Recht, zum Beispiel auf der Außenfensterbank oder auf dem Balkon Futterglocken aufzuhängen und Vogelfutter auszustreuen. Sie dürfen, soweit dies möglich ist, auch ein Vogelhäuschen aufstellen, sie müssen den Vermieter nicht erst um Erlaubnis fragen. Allerdings sollte mit dem Füttern von Finken, Rotkehlchen usw. so lange gewartet werden, bis es den ersten Schnee und Frost gibt.

 

Ganz anders sieht es aus, wenn es um das Füttern von Tauben geht. Hier darf der Vermieter seinen Mietern untersagen, diese Tiere zu füttern. Bei Tauben drohen auch Verschmutzungen, Geräuschbelästigungen und Ungezieferbefall. Sollten sich Tauben in einem Haus einnisten, kann dies ein Wohnungsmangel sein. Mieter haben dann sogar das Recht, die Miete zu mindern.

 

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