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Mieterzeitung Oktober 2009Mietertipp
Terrassen
Eine Sitzecke auf dem Hof, die 20 Meter von der Wohnung entfernt ist, zählt nicht zur Wohnfläche. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 218/08).
Im Mietvertrag war neben der Nutzung der regulären Wohnräume auch die Nutzung einer Sitzecke auf dem Hof vereinbart worden. Die Wohnfläche sollte insgesamt 92 Quadratmeter betragen, die Fläche der Sitzecke war mit einbezogen. Jetzt urteilte der Bundesgerichtshof, dass bei der Wohnflächenberechnung nur Freisitze angerechnet werden dürfen, die an den vermieteten Wohnraum, wenigstens aber an das Gebäude angrenzen. Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, darf die Sitzecke nicht bei der Gesamtwohnfläche angerechnet werden. Ist die tatsächliche Wohnfläche dann mehr als zehn Prozent niedriger als im Mietvertrag angegeben, stellt dies einen Wohnungsmangel dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.
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