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Mieterzeitung Oktober 2008Mietertipp
Mietkaution
Wer bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution zahlen muss, sollte darauf achten, einen Beleg oder eine Quittung zu erhalten. Fordert der Vermieter im Laufe der Mietzeit erneut die Zahlung der Mietkaution, muss der Mieter nachweisen können, dass er diese schon früher geleistet hat. Auch beim Auszug des Mieters drohen Gefahren. Behauptet der Vermieter, nie eine Mietsicherheit erhalten zu haben, ist der Mieter beweispflichtig. |
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