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Mieterzeitung Oktober 2008

Mietertipp

 

Mietkaution

 

 

Wer bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution zahlen muss, sollte darauf achten, einen Beleg oder eine Quittung zu erhalten. Fordert der Vermieter im Laufe der Mietzeit erneut die Zahlung der Mietkaution, muss der Mieter nachweisen können, dass er diese schon früher geleistet hat. Auch beim Auszug des Mieters drohen Gefahren. Behauptet der Vermieter, nie eine Mietsicherheit erhalten zu haben, ist der Mieter beweispflichtig.

Mieter sollten sich vom Vermieter eine Bar-Quittung geben lassen oder bei einer Überweisung das Überweisungsformular und den Kontoauszug aufbewahren. Insbesondere nach Wohnungsverkäufen können leicht Probleme mit der Kaution auftauchen. Nach dem Gesetz muss der Käufer und neue Eigentümer zwar die Mietkaution am Ende des Mietverhältnisses an den ausziehenden Mieter zurückzahlen. Behauptet der Käufer aber, er habe vom vorherigen Eigentümer keine Mietsicherheit erhalten, muss der Mieter nachweisen, dass er bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution gezahlt hat.

 

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