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Mieterzeitung August 2008Mietertipp
Fogging
Beim „Fogging“ kommt es zu Schwarzstaubablagerungen in der Wohnung. Wände und Zimmerdecken einer stark betroffenen Wohnung sehen aus wie nach einem Schwelbrand. Die Ursachen für dieses erst seit 1995 bekannte Phänomen können vielfältig sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 271/07) hat jetzt festgestellt, dass es sich bei Fogging um einen Mangel der Mietsache handelt.
Im konkreten Fall wurden als Ursachen der Schwarzstaubablagerungen identifiziert: Ausstattung der Wohnung mit einem handelsüblichen Teppich, Streichen der Wände mit handelsüblichen Farben und das Reinigen der Fenster. Das – so der Bundesgerichtshof – seien zwar alles Maßnahmen des Mieters gewesen, sie bewegten sich aber im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Die daraus resultierenden Folgen habe der Mieter nicht zu vertreten. Der Vermieter müsse die Mängel auf seine Kosten beseitigen lassen. |
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