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MieterZeitung Juni 2009Mietertipp
MZ-Tipp: Dubiose Wohnungslisten
Vorsicht vor dubiosen Wohnungslisten, zum Beispiel in Hamburg oder auch in Berlin. Die WIMMO GmbH in Hamburg inseriert in Tageszeitungen und im Internet preisgünstige Wohnungen. Den Interessenten werden im Büro der Firma weitere exklusive und courtagefreie Angebote versprochen. Vorab muss aber eine Gebühr von 189 Euro gezahlt werden. Zu Unrecht, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (309 S 107/08) und verurteilte die WIMMO GmbH zur Rückzahlung der Gebühr. Das Gericht wertete die Tätigkeit dieser Firma als Vermittler- bzw. Nachweistätigkeit, und damit gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz. Nach diesem Gesetz haben Wohnungsvermittler aber nur dann Anspruch auf Geld oder Provision, wenn es auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages kommt.
Auch in Berlin arbeitet eine Firma „WoLi GmbH“ mit Wohnungslisten und verlangt von Interessenten 199 Euro, wenn sie Einblick in die Datenbank der Firma nehmen wollen.
Nach Mieterbund-Erfahrungen ist bei derartigen Angeboten Vorsicht geboten. Entweder ist die Leistung keine 199 Euro wert oder es ist eine Vermittlungstätigkeit und dann darf nur kassiert werden, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages kommt. |
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