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Mieterzeitung Juni 2008

Mietertipp

 

MZ-Tipp: Grillen

 

Das Grillen in den Sommermonaten - egal, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten – ist allgemein üblich und erlaubt. Nachbarn müssen dies akzeptieren. Aber von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

 

  • Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf dem Balkon verboten, müssen sich Mieter hieran halten. Anderenfalls riskieren sie eine Abmahnung, schlimmstenfalls die Kündigung durch den Vermieter.
  • Außerdem ist Grillen immer dann verboten, wenn Rauch in die Nachbarwohnungen zieht. Das ist in einigen Bundesländern sogar durch Immissionsschutzgesetze ausdrücklich festgelegt. Diese Regelungen betreffen nicht nur den Grillspaß auf dem Balkon, sondern möglicherweise auch im Garten.

 

Am besten ist es also, so weit wie möglich Abstand von den Nachbarwohnungen zu halten, Nachbarn vielleicht einzuladen oder den Empfehlungen des Landgerichts Stuttgart zu folgen: Elektrogrill und Aluschalen benutzen.

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