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Mieterzeitung April 2009

Mietertipp

Neue Heizkostenverordnung

 

Für Abrechnungszeiträume, die im Jahr 2009 beginnen, gilt eine geänderte Heizkostenverordnung. Dann muss das Ableseergebnis den Mietern innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Anders nur, wenn das Ergebnis an den Erfassungsgeräten gespeichert und von Mietern direkt abgerufen werden kann. Neu ist auch, dass der Vermieter den Verteilerschlüssel, zum Beispiel 50 zu 50, jederzeit ändern kann, wenn sachgerechte Gründe vorliegen.

 

Für ältere, schlecht gedämmte Gebäude wird eine Verteilung 70 Prozent verbrauchsabhängig und 30 Prozent verbrauchsunabhängig vorgeschrieben. Künftig muss in so genannten Passivhäusern – extrem niedriger Energiebedarf, höchstens 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – nicht mehr verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Neue Regelungen gibt es zusätzlich für die Bestimmung von Rohrwärmeabgaben.

 

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