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Mieterrechte und Mieterpflichten



ISBN 978-3-933091-72-7
6,00 Euro 96 Seiten

Tipps und Ratschläge zu Alltagsfragen rund um die Mietwohnung

 

Ärger und Probleme gibt es für Mieter nicht nur, wenn es um Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Kündigungen oder Mieterhöhungen geht. Oft handelt es sich bei Auseinandersetzungen mit Vermietern oder Nachbarn um ganz normale Alltagsfragen. Hier ist es deshalb wichtig, dass Mieter ihre Rechte und Pflichten kennen. Das hilft, Streit oder Dauerfehden zu vermeiden. 

  • Kleintiere, z.B. Hamster, Vögel, Fische oder Schildkröten dürfen immer in der Wohnung gehalten werden. Niemand muss um Erlaubnis gefragt werden (BGH VIII ZR 340/06).

  • Kinderwagen oder einen Rollstuhl dürfen Mieter im Hausflur abstellen. Voraussetzung ist, die Mieter sind auf die „Parkmöglichkeit“ angewiesen und der Hausflur ist ausreichend groß (BGH V ZR 46/06).

  • In der eigenen Wohnung darf geraucht werden. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, verstößt nicht gegen den Mietvertrag und löst auch keine besonderen Schadensersatzansprüche aus (BGH VIII ZR 124/05). Das gilt normalerweise auch für exzessives Rauchen (BGH VIII ZR 37/07). 

  • Duschen oder Baden ist auch nachts erlaubt und kann nicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Zeit bis 22.00 Uhr beschränkt werden (LG Köln 1 S 304/96).

  • Wenn Kleinkinder in der Wohnung weinen, schreien, beim Spielen poltern oder hopsen, müssen Mitmieter diese Störung in der Regel hinnehmen. Gehen die Störungen über das übliche Maß hinaus, muss der Vermieter einschreiten. Kinder dürfen nicht von Stühlen oder Betten springen, die Wohnung ist kein Ersatz für einen Fußball- oder Spielplatz, und das Fahren mit Rollerskates in der Wohnung müssen Nachbarn nicht dulden (AG Celle 11 C 1768/01).

  • Im Haus darf musiziert werden. Ein Musizierverbot darf weder über den Mietvertrag noch über die Hausordnung verhängt werden. Hier können allenfalls konkrete Ruhezeiten oder auch Spielzeiten beschrieben werden (BGH V ZB 11/89).

  • Bohr- und Dübellöcher gehören im normalen Umfang zum vertragsgemäßen Gebrauch und lösen keine Schadensersatzansprüche aus (BGH VIII ZR 10/92). 

Diese und viele andere Alltagsfragen werden in der neuen Broschüre des Deutschen Mieterbundes (DMB) „Mieterrechte und Mieterpflichten“ aufgegriffen und beantwortet. Damit Mieter in Zweifelsfällen erfahren, was sie in ihrer Wohnung dürfen und was nicht, wozu sie die Erlaubnis des Vermieters benötigen, aber auch welche Rechte und Pflichten sie gegenüber ihren Nachbarn im Haus haben, wurden für die Broschüre Gesetze, Vertragsklauseln und etwa 700 Gerichtsurteile ausgewertet. 


 

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