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Politik
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Frage 3, 4 und 53. Energetische Modernisierungen der Wohnungsbestände sind aus Sicht des Deutschen Mieterbundes unverzichtbar, um die Energiepreisspirale zu stoppen und die von der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. Welche Maßnahmen des Gesetzgebers sind notwendig, um die Energieeffizienz im Wohnungsbestand zu verbessern und insbesondere den Anteil erneuerbarer Energien an Wohnungswärme und Warmwasserproduktion zu erhöhen?
4. Neben dem Ausbau und der Verstetigung der öffentlichen Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz ist es wichtig, dass diese Fördermaßnahmen auch in Anspruch genommen werden. Der Deutsche Mieterbund schlägt deshalb vor, bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen grundsätzlich die Inanspruchnahme der Förderungen zu unterstellen. Stimmen Sie diesen Vorschlägen zu? Wenn nicht, wie wollen Sie hohe Mietsteigerungen bzw. immer höhere Wohnkosten aufgrund energetischer Modernisierungen verhindern?
5. Der Deutsche Mieterbund fordert eine gesetzliche Regelung für alle Contracting-Fälle. Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass mit der Contracting-Einführung eine energetische Verbesserung herbeigeführt werden muss, dass Warmmietenneutralität anzustreben ist?
Antwort CDU
Energieeffizientes Bauen und energetische Gebäudesanierung sind besonders wirksame Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung. Daher werden die Anstrengungen in diesem Bereich auch stetig weiterentwickelt werden müssen. Wichtig ist der CDU aber, dass in diesem Prozess niemand finanziell überfordert wird - nicht die Hauseigentümer, aber auch nicht die Mieter. Daher wollen wir bei einer klimapolitischen Ausrichtung der staatlichen Vorschriften für den Wohnungssektor die Wirtschaftlichkeit der geforderten Maßnahmen nicht aus den Augen verlieren und mit einem attraktiven Förderangebot die Investitionsanreize stärken. Wir wollen die erfolgreichen Pogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur energetischen Gebäudesanierung weiterführen und flexibler gestalten. Der Gebäudebereich bietet große Effizienzsteigerungspotenziale. Neben einer flexibleren Gestaltung der Förderinstrumente zur energetischen Gebäudesanierung müssen Anreize zur Modernisierung des Heizungsbestandes gesetzt werden. Wir wollen eine „Effizienzstrategie Mittelstand“, die auf eine verbesserte Aufklärung zielt sowie zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen bereitstellt. Außerdem ist darüber nachzudenken, wie die Anreize zur Sanierung besonders im Mietwohnungsbau so ausgestaltet werden können, dass sie sowohl für Vermieter als auch für Mieter wirtschaftliche Vorteile bieten. Contracting-Modelle könnten hier zur Lösung beitragen. Zur Erleichterung von Contracting-Modellen im Mietwohnungsbereich treten wir für eine gesetzliche Klarstellung ein.
Antwort CSU
Energieeffizientes Bauen und energetische Gebäudesanierung sind besonders wirksame Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung. Im KfW-Programm „Energieeffizientes Sanieren“ werden diese Maßnahmen auch durch Zuschüsse gefördert. Die CSU wird die Einführung günstiger Abschreibungsbedingungen als Klimabonus bei der energetischen Gebäudesanierung prüfen. Die Anstrengungen in diesem Bereich dürfen weder die Eigentümer noch die Mieter finanziell überfordern. Durch geringere Energiekosten profitieren mittel- und langfristig vor allem auch die Mieter. Wir wollen die Energiekompetenz der Verbraucher stärken durch eine verstärkte Umweltbildung und mehr Beratungsangebote, durch eine klare Kennzeichnung des Energieverbrauchs und transparente Stromzählung. Wir wollen eine „Effizienzstrategie Mittelstand“, die auf eine verbesserte Aufklärung zielt sowie zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen bereitstellt. Neben der effizienteren Nutzung der Energie müssen wir erneuerbaren Energien zum Durchbruch verhelfen. Energie muss bezahlbar sein. Eine höhere staatliche Belastung der Energiepreise wird es mit der CSU nicht geben.
Antwort SPDDie Schaffung eines ausreichenden Angebots an bezahlbarem Wohnraum ist ein grundlegendes Ziel der SPD. In Zeiten steigender Energiepreise sind jedoch energetische Sanierungen eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Daher treten wir für die kontinuierliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein. Das CO2-Gebäude-sanierung-Förderprogramm wollen wir auf zwei Milliarden Euro pro Jahr aufstocken.
Wir werden zudem ein Klimaschutz-Investitions-Gesetz einführen, das klare und verlässliche Anreize im Steuerrecht für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien schafft. Die Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate werden wir für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen nutzen.
Der Gebäudebestand soll im Falle ohnehin fälliger Sanierungsmaßnahmen in die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien einbezogen werden.
Damit die Mietnebenkosten für alle erschwinglich bleiben, wollen wir den Energieverbrauch über eine bessere Gebäudedämmung senken. Das ist der effizienteste Weg. Heute ist es jedoch möglich, aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen die Miete dauerhaft anzuheben. Das wollen wir ändern. Künftig sollen nur noch die wirklichen Kosten umgelegt werden dürfen. Allgemeine Mieterhöhungen durch Modernisierung sollen damit ausgeschlossen werden.
Allerdings erfordert eine energetische Gebäudesanierung anfangs einigen Aufwand. Die Kosten werden zwar durch einen geringeren Energiebedarf wieder verringert. Bei der generellen Umstellung auf Contracting, die mit einer energetischen Verbesserung einhergehen muss, sollte eine vorübergehende Erhöhung der Warmmietkosten von maximal zehn Prozent noch zulässig sein, wenn die Umstellung mithilfe eines Förderprogramms auf lange Sicht zur Warmmietenneutralität führt. Es soll möglichst bereits kurzfristig, in jedem Fall aber auf Dauer geringere Mietnebenkosten geben. Mit Blick auf das Contracting haben wir zudem vorgeschlagen, dass eine Steigerung der Mietnebenkosten aufgrund der energetischen Modernisierung durch einen Contractor nur dann zulässig ist, wenn mindestens die Hälfte der Mieter dem zustimmt. Ein zusätzliches Widerspruchsrecht der Mieter soll unzumutbare Härten vermeiden.
Antwort FDP3. Die FDP fordert ein Energiekonzept, das unsere Energieversorgung umweltfreundlich, sicher und bezahlbar macht. Daher darf das Auto oder Heizen kein Luxusgut sein. Die FDP fordert die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Energie von 19 auf sieben Prozent und mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten.
Die FDP-Bundestagsfraktion will darüber hinaus das bisher weitgehend ungenutzte Potenzial der Energieeinsparung in Gebäuden und der regenerativen Wärme- und Kälteerzeugung durch ein konsistentes energie- und klimapolitisches Gesamtkonzept erschließen. Ein zukunftsfähiges Modell zum Einbezug der Wärmemärkte in einen nachhaltigen Klimaschutz muss in seinen Grundlinien unabhängig vom Staatshaushalt sein, um Investitionssicherheit zu schaffen. Es muss alternative Maßnahmen der regenerativen Wärmegewinnung untereinander diskriminierungsfrei, marktwirtschaftlich, technologieoffen, wettbewerbsneutral und unter minimalem gesamtwirtschaftlichem Aufwand fördern. Schließlich soll es mit der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Erneuerbare Energien kompatibel sein.
Was die energetische Sanierung im Gebäudebereich betrifft, hat es die Bundesregierung vor allem versäumt, positive Anreize zur energetischen Sanierung für private Vermieter zu setzen. Das Politikangebot beschränkt sich – soweit es nicht in schlichten Subventionsprogrammen besteht – bisher vor allem auf Vorschriften, Verbote und Regulierungen, die letztlich auch Mieter belasten, weil eine energetische Modernisierung oft die Voraussetzung für sinkende Nebenkosten ist. Der Gesetzgeber muss deshalb Rahmenbedingungen schaffen, die auch positive Anreize für den Gebäudeeigentümer setzen, damit das Mietrecht nicht länger der umweltfreundlichen Sanierung im Wege steht. So verlangt das geltende Recht beispielsweise, dass Modernisierungsarbeiten durch alle Mieter zu dulden sind, jedoch nur – so jedenfalls die überwiegende Rechtsansicht – wenn sie von der Maßnahme auch finanziell profitieren. Ist dies nicht der Fall – z. B. wenn, wie beim Einbau von Solarkollektoren, nur ein energetischer Austausch stattfindet –, kann ein Mieter der Modernisierung von vornherein widersprechen. Probleme gibt es auch, wenn es darum geht, nach erfolgter energetischer Sanierung die Betriebskosten für die neuen Anlagen umzulegen, da diese zumeist nicht Bestandteil des Mietvertrages sind. Und bei alledem hat der Vermieter keinen Anteil an den Einsparungen durch die energetische Modernisierung, da die sinkenden Nebenkosten allein dem Mieter zu Gute kommen. Dieser Umstand ist von dem Präsidenten des Umweltbundesamtes zutreffend als „Investor-Nutzer-Dilemma“ bezeichnet worden. Nach Ansicht der FDP muss der Gesetzgeber hier neue Rahmenbedingungen schaffen und positive Anreize auch für den Eigentümer setzen. Die FDP hat entsprechende Anpassungen schon im vergangenen November im Deutschen Bundestag beantragt (Antrag „Mietrechtsänderungen zur Erleichterung klima- und umweltfreundlicher Sanierungen“, BT-Drs. 16/7175). Leider gab es hierfür keine Mehrheit.
4. Insofern, als die Modernisierung von Wohnraum erheblich mehr umfasst als die Steigerung der Energieeffizienz, kann den Vorschlägen so nicht zugestimmt werden. Staatliche Fördertatbestände, beispielsweise für wärmedämmende Maßnahmen, bieten einen Investitionsanreiz und werden in aller Regel vom Vermieter in Anspruch genommen. Der Vorschlag des DMB würde jedem Vermieter ein Risiko der Kostenweitergabe schaffen und damit abschreckend auf die Bereitschaft wirken, z.B. in eine Wärmedämmung zu investieren. Die Folge wäre, dass Mieter – im Gegensatz zu den Forderungen des DMB – in schlecht isolierten Wohnobjekten weiter mit hohen Heizkosten belastet bleiben.
Hinzu kommt, dass im Mietrecht schon heute das Gebot der Wirtschaftlichkeit gilt, nach dem den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, den Mieter von übermäßigen Kosten frei zu halten und der Vermieter bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht nehmen muss. Die FDP bekennt sich zum Gebot der Wirtschaftlichkeit. Dies darf aber nicht zu einer Beschränkung des Vermieters in seiner Entscheidungsfreiheit führen. Beim Umgang mit seiner Immobilie muss dem Vermieter ein Ermessensspielraum verbleiben. Schon nach geltendem Recht kann die Miete nicht wegen Investitionen, die unnötig, unzweckmäßig oder mit ansonsten überhöhten Modernisierungsaufwendungen verbunden sind, erhöht werden. Das Mieterhöhungsrecht des Vermieters entsteht stets nur in dem durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit begrenzten Umfang. 5.Die FDP hat die Bundesregierung in dem o. g. Antrag (s. Ziffer 3) aufgefordert, Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem sog. Contracting-Modell durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären. Leider gab es hierfür im Deutschen Bundestag keine Mehrheit, so dass viele Fragen im Zusammenhang mit der Einführung von Contracting-Modellen nach wie vor ungeklärt sind. Das wirkt sich negativ auf die energetische Modernisierungstätigkeit im Bereich des Wohnungsbaus aus.
Antwort Grüne3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen eine Energiespar-Offensive starten, die Investitionen fördert, hohe Standards für Wärmeverbrauch und Erneuerbare Energien setzt sowie Information und Ausbildung verbessert. Wir wollen den Wärmeverbrauch in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 verringern. Die Sanierungsquote soll auf drei Prozent erhöht werden, so dass der Altbaubestand innerhalb der nächsten 30 bis 40 Jahre vollständig saniert wird.
Für den Gebäudebestand wollen wir einen Energieverbrauch von höchstens 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr einführen. Die Erreichung darüber hinausgehender Energiestandards, zum Beispiel 40 Kilowattstunden, Niedrigstenergiestandard- sowie Plus- und Nullenergiehäuser, wollen wir Grüne besonders fördern. Die Bundesregierung hat es mit dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz versäumt, einen ausreichenden gesetzlichen Rahmen zu setzen. Auch im Neubaubereich muss eine dynamische Entwicklung hin zu Niedrigstenergiehäusern entfacht werden. Die Technologie ist längst verfügbar, doch greift die aktuelle Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009), die voraussichtlich im Herbst 2009 in Kraft tritt, dieses Potenzial nicht auf. Unser Ziel ist das „1,5LiterHaus“, das pro Quadratmeter und Jahr nicht mehr als 15 Kilowattstunden Wärme benötigt. Eine entsprechende Verschärfung der EnEV für das Jahr 2012 gilt es heute schon im Diskurs mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen anzugehen. Einen Beschluss des EU-Parlaments aufgreifend, wollen wir darüber hinaus den Nullenergiehaus-Standard ab 2016 für alle neuen Gebäude in öffentlicher Hand und spätestens ab 2019 auch für alle anderen Neubauten. Dann verbraucht ein Gebäude nicht mehr Energie, als es durch erneuerbare Energien selbst erzeugt.
Um die energetische Sanierung in öffentlichen Gebäuden weiter voranzutreiben, wollen wir den stark nachgefragten „Investitionspakt“ zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur um 500 Millionen Euro erhöhen. Damit die Förderung auch dort hingelangt, wo sie am Nötigsten gebraucht wird, wollen wir Kommunen in Haushaltsnotlage ihren Eigenanteil erlassen.
Über Kredit und Zuschussprogramme hinaus, die wir finanziell besser ausstatten und verstetigen wollen, möchten wir zudem wir einen Energiesparfonds in Höhe von drei Milliarden Euro einrichten, aus dem vornehmlich Sanierungs- und Stromsparmaßnahmen in Stadtteilen mit hohem Anteil einkommensschwacher Haushalte gefördert werden. Der Fonds soll durch die Abschöpfung von sogenannten Windfall-Profits der Energieversorgungsunternehmen aus dem CO2-Handel gespeist werden.
Zur Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand wollen wir das Marktanreizprogramm (MAP) für solarthermische Anlagen, Holzpelletheizungen, große Biomasseanlagen und Nahwärmenetze verstetigen und auf innovative neue Technologien ausweiten.
4.Wir Grüne wollen die bisherige KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie altengerechtes und barrierefreies Wohnen ausbauen, die finanzielle Ausstattung erhöhen und dauerhaft verstetigen. Dabei sollen Zuschussmodelle künftig stärker gegenüber zinsgünstigen Krediten bevorzugt werden. Deshalb können wir uns der Forderung des Mieterbunds, bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen grundsätzlich die Inanspruchnahme der Förderungen zu unterstellen, anschließen. Gleichzeitig brauchen wir eine gezielte Aufklärungs- und Informationskampagne, denn Studien zufolge sind die bestehender Förderprogramme einer Vielzahl der privaten Wohnungseigentümer bisher unbekannt.
5.Die durch Contracting-Maßnahmen zu erreichenden Einsparpotentiale werden in einer Studie der Universität Jena auf 3,4 Millionen Tonnen CO2, 15 Milliarden Kilowattstunden Energie und 1,25 Milliarden Euro Energiekosten jährlich beziffert. Gerade im Wohnungsbereich stoßen Contracting-Maßnahmen aber an Grenzen.
Wir wollen das Potenzial erschließen, Contracting-Vorhaben rechtlich erleichtern sowie über einen Contracting-Fond finanzielle Risiken abmildern. Sowohl im Mietrecht als auch im Wohneigentumsrecht sollen die Umlage und die Abrechnung von Contracting-Vorhaben vereinfacht werden. Die Senkung der Energiekosten kommt dabei Mietern durch sinkende Nebenkosten („2. Miete“) und Vermietern durch eine höhere Kaltmiete und dadurch auch langfristig eine Steigerung des Gebäudewerts zugute. Die durch Contracting anfallenden Investitionen in Mietwohnungen müssen fair umgelegt werden, unsoziale Kostensteigerung für MieterInnen gilt es zu verhindern.
Antwort Linke3.Effizienz setzt in diesem Fall Transparenz voraus. Deshalb muss der 2007 eingeführte Energiepass auf einen Bedarfsausweis umgestellt werden. Dieser ist die richtige Grundlage für effiziente energetische Sanierungsmaßnahmen. Das Klimaschutzziel der Bundesregierung ist von existentiellem, gesamtgesellschaftlichem Interesse. Maßnahmen zur Erreichung des Ziels müssen daher vom Staat umfassend gefördert werden. Die bestehenden Programme des Bundes wie das CO2 Sanierungsprogramm sind auf hohem Niveau fortzuführen und zu verstetigen. Darüber hinaus müssen für Einzeleigentümer und Einzeleigentümerinnen mit geringem Eigenkapital Zuschussprogramme für die energetische Sanierung ihrer Immobilie entwickelt werden, um diese Eigentümer und Eigentümerinnen von diesem notwendigen Prozess nicht auszuschließen. Mieter und Mieterinnen müssen das Recht und die finanzielle Möglichkeit erhalten, in ihrer Wohnung Maßnahmen zur Einsparung von Energie durchführen zu können. Den Mietern und Mieterinnen sollte über eine Änderung des Mietrechts im BGB ein Rechtsanspruch auf energiesparende Maßnahmen in der Wohnung gewährt werden.
4.DIE LINKE unterstützt diesen Vorschlag. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist ein zusätzlicher Investitionsanreiz für den Vermieter oder die Vermieterin und schützt die Mieterin oder den Mieter vor unbeherrschbaren Mieterhöhungen. Das viel beschworene Investor-Nutzer-Dilemma kann so vermieden werden. Neben den bestehenden Förderprogrammen auf Darlehensbasis, die in der Folge immer mit einer Mieterhöhung für die Mieter und Mieterinnen verbunden sind, fordert DIE LINKE eine Umstellung der Förderung auf Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zuschüsse erweitern den Teilnehmerkreis von Fördermaßnahmen insbesondere um jene, die wegen nicht vorhandenen Eigenkapitals und fehlender Bonität darlehensfinanzierte Maßnahmen zur Energieeinsparung am Haus und in der Wohnung gar nicht finanzieren könnten. Die damit verbundene Modernisierungsumlage soll bei Zuschussvarianten ausgeschlossen werden. 5.Die Umstellung der Wärmeversorgung von Mietwohnungen auf ein sogenanntes Wärmecontracting (Wärmelieferung durch Dritte) ist in der Regel an die erstmalige Errichtung einer modernen Heizungsanlage bzw. die Modernisierung einer bestehenden Anlage gekoppelt und bietet die Chance, eine energetische Verbesserung und Kostenreduzierung herbeizuführen. Dafür sind klare, in einem Gesetz zu formulierende, Regeln erforderlich, die auch das Urteil des Bundesgerichtshofes berücksichtigen, wonach das Gebot der Wirtschaftlichkeit streng einzuhalten ist. Mit der Umstellung auf Contracting verbundene höhere Kosten für den Mieter oder die Mieterin dürfen nur umgelegt werden, wenn diese durch eine höhere Energieeffizienz kompensiert werden.
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